Das Ergebnis von Muellers Ermittlungen ist: Kein einziger US-Staatsbürger hat sich der betrügerischen Absprache mit Russland schuldig gemacht.

Der zentrale Vorwurf, den es gegen den US-Präsidenten und sein Umfeld gab, ist damit widerlegt. Selbst wenn Mueller einzelne Indizien für betrügerische Absprachen gefunden haben sollte, reichen sie seiner Auffassung nach offenbar nicht für eine gerichtsfeste Anklage. Auch der Anfangsverdacht der Justizbehinderung, der nicht zu Muellers ausdrücklichem Ermittlungsauftrag gehörte, hat sich trotz „eingehender Prüfung“ nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Gewissheit bestätigt – auch wenn der Sonderermittler diese Frage letztlich offengelassen hat.

Die vorliegenden Informationen stützen sich auf einen vierseitigen Brief von Justizminister William Barr an die Vorsitzenden von vier Ausschüssen in Senat und Repräsentantenhaus. Bei dem am Sonntag verfassten und publizierten Schreiben handelt es sich um die „grundsätzlichen Schlussfolgerungen“ zu dem vertraulichen Report über die Untersuchung von russischer Einmischung in die Präsidentschaftswahl 2016.

Allein 19 Anwälte und 40 FBI-Agenten waren für den Bericht tätig. Es gab demnach mehr als 2800 Vorladungen, etwa 500 Zeugen wurden interviewt und 13 ausländische Regierungen kontaktiert. Auf gut Deutsch: Der gewissenhafte Sonderermittler, der sich während seiner anderthalbjährigen Untersuchungen nicht einmal öffentlich zu Wort gemeldet hat, hat gewissermaßen „jeden Stein umgedreht“ und darunter geschaut.

Dass Russland versucht hat, die Präsidentschaftswahlen 2016 zu beeinflussen, daran gibt es wenig Zweifel. Der Kreml präferierte damals den republikanischen Präsidentschaftsbewerber Donald Trump, der öffentlich die Führungskunst von Russlands Präsidenten Wladimir Putin pries und die – infolge der Krim-Annexion gegen Moskau verhängten –Sanktionen infrage stellte. Trump war der für Moskau geschmeidige Kandidat, anders als seine Konkurrentin, die Demokratin und frühere Außenministerin Hillary Clinton.

Wie ist die Reaktion des Präsidenten auf den Bericht? Zunächst lautes Schweigen! (merkur.de) Während der US-Präsident sonst zu allen Tages- und Nachtzeiten auf Twitter aktiv ist und das Netzwerk als Kanal für Rechtfertigungen, Beschimpfungen und Selbstlob nutzt, äußert er sich bis jetzt noch gar nicht zum Bericht zur Russland-Affäre von Sonderermittler Mueller. Das ist so ungewöhnlich, dass es fast schon auffällig ist.

So eindeutig, wie der US-Präsident es darstellte, sind die Schlüsse aus dem Abschlussbericht des Sonderermittlers Mueller dennoch nicht. Bislang gibt es eine Zusammenfassung des Justizministers William Barr. Den eigentlichen Bericht soll auch Trump noch nicht gelesen haben (faz.net). Barr erklärt in seinem vierseitigem Papier: „Die Ermittlungen wiesen nicht nach, dass Mitglieder der Trump-Kampagne mit der russischen Regierung bei deren Versuchen, die Wahl zu beeinflussen, zusammenarbeiteten oder dass sie eine Verschwörung mit dieser bildeten“. Trump wurde demnach tatsächlich von dem Vorwurf einer direkten Verschwörung mit dem Kreml entlastet.

Muellers Verdienst ist es laut der Zusammenfassung von Barr, dass er detailliert herausarbeiten konnte, wie Russen versuchten, die Wahl 2016 zu beeinflussen. Die Ermittler sammelten Beweise für eine gezielte Desinformationskampagne in sozialen Netzwerken sowie für die Hacks der E-Mails der Demokraten. Trumps Kritiker wollen, dass alle Details über diese Angriffe veröffentlicht werden. Dem Bericht zufolge gab es auch Versuche von Russen, Kontakt mit Trumps Team aufzunehmen.

Die Demokraten wiederholten nach der Veröffentlichung von Barrs Zusammenfassung, dass der ganze Bericht Muellers öffentlich gemacht werden müsse. Das amerikanische Volk verdiene die ganze Wahrheit und volle Transparenz, so Nancy Pelosi, demokratische Sprecherin des Repräsentantenhauses (sueddeutsche.de). Vor rund zwei Wochen verabschiedete das Repräsentantenhaus in seltener Einstimmigkeit eine Resolution, die genau dies verlangt. Den Demokraten geht es um mehr: Sie wollen nicht nur den Bericht sehen, sondern auch das Material, das Mueller als Grundlage diente, etwa Protokolle von Zeugenbefragungen oder E-Mails.

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