Am Freitag ist passiert, worauf Barack Obamas Fans lange gewartet haben: Der ehemalige Präsident hat die Samthandschuhe ausgezogen und hat seinen Nachfolger Donald Trump erstmals seit seinem Abtritt heftig und namentlich angegriffen.

Man wundert sich immer wieder, wie extrem beliebt Ex-Präsident Barack Obama immer noch ist. Und das nicht nur in Deutschland, sondern auf der ganzen Welt. Selbst die, die seine Politik inhaltlich nicht befürworteten, sprechen ihm einige Sympathiepunkte zu. Der Gedanke, dass der erste schwarze Präsident in der US-Geschichte von jemand wie Donald Trump abgelöst wurde, stößt bei vielen auf Unbehagen.

Die Wahl gewann Trump gegen die Demokratin Hillary Clinton. Die meisten Demokraten hätten sich wohl gewünscht, dass Obama weitermachen könnte. Aber nach der US-amerikanischen Verfassung darf ein Präsident seit 1951 nach zwei Amtszeiten, also insgesamt acht Jahren, nicht noch einmal in das vermeintlich höchste Amt der Welt gewählt werden. Damit soll ein potenzielles Machtmonopol verhindert werden.

Der 22. Zusatzartikel der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika verbietet eine dritte Amtszeit.

Bedingungslos? Nein, es scheint für dieses Gesetz eine Hintertür zu geben. Brian Kalt, Professor für Rechtswissenschaften an der „Michigan State University“, sagt, es könnte in Krisensituationen — also bei Terroranschläge oder Kriegsausbruch — dazu kommen, dass ein Präsident eine dritte Amtszeit bekommt.

Der 22. Zusatzartikel der Verfassung leidet an einer schwammigen Formulierung. Obama darf nicht drei Mal zum Präsidenten gewählt werden — und wer nicht für das Amt des Präsidenten wählbar ist, darf laut zwölftem Zusatzartikel auch nicht in das Amt des Vizepräsidenten gewählt werden. Aber auch in einer Demokratie gibt es Möglichkeiten, ungewählt in ein Amt zu gelangen. So ist zum Beispiel die derzeitige Premierministerin des Vereinigten Königreichs, Theresa May, nach dem Rücktritt von David Cameron zu ihrer Position gekommen, ohne dass die Briten darüber abstimmten.

Zurück in die USA: Obwohl die Gesetzeslage um den 22. Zusatzartikel seit Jahrzehnten umstritten ist (man erinnere sich, auch nach Präsident Bill Clinton diskutierten amerikanische Juristen, ob er nicht als Vizepräsident gewählt werden könne), spielt die Wahrscheinlichkeit ebenfalls eine Rolle. Wie der ehemalige US-Außenminister Dean Acheson schon zu Zeiten von Präsident Eisenhower sagte: „Ein Präsident, der nach zwei Amtszeiten als Vizepräsident kandidiert, ist unwahrscheinlicher, als dass es verfassungswidrig sei“.

Aber auch einer geringen Wahrscheinlichkeit darf die Relevanz nicht abgesprochen werden. Es geht immerhin um die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika. Wer in die Hauptstadt kommt, wird verstehen, wie wichtig den US-Amerikanern ihre Verfassung ist.

Der 22. Zusatzartikel der US-Verfassung lautet (Wikipedia):

Absatz 1

Niemand darf mehr als zweimal zum Präsidenten gewählt werden. Niemand, der länger als zwei Jahre der Amtszeit, für die eine andere Person zum Präsidenten gewählt worden war, das Amt des Präsidenten innehatte oder dessen Geschäfte wahrnahm, darf mehr als einmal in das Amt des Präsidenten gewählt werden. Dieser Artikel findet keine Anwendung auf jemanden, der das Amt des Präsidenten zu dem Zeitpunkt innehatte, zu dem dieser Zusatzartikel durch den Kongress vorgeschlagen wurde. Er hindert auch nicht die Person, die das Amt des Präsidenten in der Periode innehat oder wahrnimmt, in der dieser Artikel in Kraft tritt, daran, für den Rest dieser Amtsperiode das Amt des Präsidenten fortzuführen.

Absatz 2

Dieser Artikel tritt in Kraft, wenn er innerhalb von sieben Jahren nach Abgabe durch den Kongress an die Bundesstaaten von drei Vierteln der einzelnen Bundesstaaten als Zusatz zur Verfassung ratifiziert wird.

Ex-Präsident Obama war für zwei Amtsperioden vom Volk gewählt worden und hat diese auch durchgezogen. Er kann und darf zeitlebens nicht mehr US-Präsident werden. Jedenfalls nicht durch eine Wahl. Ihren 22. Zusatzartikel der Verfassung werden die US-Amerikaner nicht ändern. Das ist am unwahrscheinlichsten von allem …

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