„Arbeitsmigration“ bezeichnet die Aus- und Einwanderung von Menschen, um in einem anderen als ihrem Herkunftsland eine Erwerbtätigkeit aufzunehmen. Synonym wird auch von „arbeitsmarktbezogener Zuwanderung“ gesprochen.
Die Zahlen zeigen, wie stark die deutsche Wirtschaft inzwischen auf ausländische Arbeitnehmer angewiesen ist. Laut Bundesagentur ist mehr als jeder zehnte Beschäftigte in Deutschland Ausländer: Im Herbst 2017 wurden 3,6 Millionen der insgesamt 32,7 Millionen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten von Menschen ausgeübt, die eine andere Staatsbürgerschaft haben.
Darin spiegeln sich zwei langfristige Trends:
Zum einen mangelt es in vielen Berufen an heimischem Nachwuchs, zum anderen ist die Nachfrage nach Arbeitskräften wegen der starken Konjunktur so groß wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Professionen, die aus den unterschiedlichsten Gründen als weniger attraktiv gelten, haben es schwer, genügend deutsche Bewerber zu finden. Zugleich erlaubt der freie Personenverkehr innerhalb der Europäischen Union (EU) einen relativ unkomplizierten Ortswechsel innerhalb Europas, ohne Visum und ohne großen Formalitäten.
Wie sehr die Bedeutung ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland zugenommen ist, zeigen auch die Zahlen des Deutscher Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA): Lag der Anteil der Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit in der Hotellerie zur Jahrtausendwende noch bei 12,5 Prozent, verzeichnete die Branche im Jahr 2017 bereits 22,8 Prozent Mitarbeiter ohne deutschen Pass. In der Gastronomie waren schon 2000 rund 27 Prozent Ausländer, 17 Jahre später dann 36 Prozent. Im Gastgewerbe insgesamt besaßen zuletzt rund 338.000 der eine Million Beschäftigten eine andere Nationalität als die deutsche.
Die mit Abstand meisten Erwerbsmigranten in Deutschland stammen aus der EU, auch wenn die Migrationsbereitschaft der Jugend zuletzt wieder abgenommen hat. Rund zwei Millionen der 3,6 Millionen Arbeitnehmer ohne deutschen Pass kommen aus einem anderen Land der Staatengemeinschaft, allen voran Polen (400.000 Beschäftigte), Rumänien (309.000 Beschäftigte) und Italien (259.000 Beschäftigte).
Das wichtigste einzelne Herkunftsland bleibt jedoch die Türkei: Mehr als eine halbe Million der Arbeitnehmer ohne deutschen Pass sind türkische Staatsbürger. In jüngerer Zeit gewinnen neben den Balkan- sowie den osteuropäischen Drittstaaten wie der Ukraine zudem außereuropäische Gebiete an Bedeutung. Knapp 200.000 oder 5,5 Prozent der ausländischen Beschäftigten kommen aus Asyländern wie zum Beispiel Syrien.
Unter dem jetzigen Paradigma ist damit zu rechnen, dass Zuwanderer für den hiesigen Arbeitsmarkt weiter an Bedeutung gewinnen. „Was die Beschäftigungsentwicklung angeht, sind die deutschen Unternehmen derzeit so optimistisch wie seit dem Frühjahr 2011 nicht mehr“, hat das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) gerade in seiner Konjunkturprognose konstatiert. Dem IW zufolge planen 46 Prozent der Firmen, 2018 zusätzliches Personal einzustellen, dagegen würden nur knapp neun Prozent einen Stellenabbau in Erwägung ziehen. Der hohe Mitarbeiterbedarf zieht sich dabei quer durch alle Branchen.
Europa altert, es fehlen qualifizierte Arbeitnehmer in Schlüsselbranchen der Wirtschaft. Zuwanderung aus Drittstaaten kann die Probleme wenn nicht lösen, so wenigstens dämpfen. Bisher obliegt es den Mitgliedsstaaten, zu entscheiden, wer Zugang zu ihren Arbeitsmärkten bekommt. Die EU diskutiert über eine gemeinschaftliche Zugangsregelung.
Aufgrund der demografischen Entwicklung steht Migration zunehmend auch für den Erhalt wirtschaftlichen Wachstums und der zukünftigen Finanzierbarkeit der sozialen Sicherungssysteme. Dass aus dieser Einsicht keine breitere Zustimmung zur Öffnung der eher rigiden Zuwanderungsregime folgt, lässt sich mit einer in einigen Mitgliedstaaten teilweise hohen Sockelarbeitslosigkeit und individuellen Ängsten vor dem Verlust des Arbeitsplatzes erklären. Zu beachten ist, dass die Initiativen der EU-Kommission zur Arbeitsmigration nur sektoral angewandt werden sollen. Auch weiterhin herrscht das so genannte Vorrangprinzip vor, nach dem Inländer bei der Vergabe von Arbeitsstellen im Vergleich zu Drittstaatsangehörigen bevorzugt behandelt werden.
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