Grundannahme der Reichbürger-Bewegungen ist, das Deutsche Reich habe völkerrechtlich nie aufgehört zu existieren. Dementsprechend sei die Gründung der Bundesrepublik Deutschland ein illegaler Akt.

Argument hierfür ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1973. Darin heißt es unter anderem: „Das Grundgesetz […] geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist […]. Das Deutsche Reich existiert fort […], besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit“.

Das Urteil geht noch weiter über diese – von Reichsbürgern isoliert betrachtete – Textpassage hinaus: „[Das Deutsche Reich] ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger‘ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich‘, – in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch‘, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.“

Hier steckt der Teufel im Detail: Das Verfassungsgericht wollte und musste es vermeiden, die BRD als Rechtsnachfolger des Dritten Reiches zu definieren, denn sonst wäre sie für dessen Verbrechen haftbar. Die Folge wären Reparationsansprüche in Milliardenhöhe gewesen, wie im Versailler Vertrag nach dem Ersten Weltkrieg. Stattdessen behalf man sich mit dem juristischen Kunstgriff, dass das Dritte Reich nie aufgelöst wurde, aber auch nicht mehr handlungsfähig ist. Stattdessen existiere auf dessen Gebiet jetzt die Bundesrepublik Deutschland, allerdings mit einer regionalen Einschränkung, denn das zu diesem Zeitpunkt geteilte Deutschland wollte die DDR-Gebiete nicht dauerhaft aufgeben. Daher war das Bundesgebiet zu diesem Zeitpunkt mit dem Deutschen Reich nur „teilidentisch“.

Es ist widersinnig, die Verfassung und das politische System nicht anzuerkennen, sich gleichzeitig aber auf ein Urteil des Verfassungsgerichts zu berufen.

Deutschland hat eine Verfassung namens Grundgesetz. Das Grundgesetz war zunächst explizit nicht als Verfassung konzipiert worden. In der Präambel von 1949 hieß es, dass sich das Deutsche Volk entschlossen habe, sich „für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben“ und daher „kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen“ habe. Der entscheidende Satz lautet: „Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, deren mitzuwirken versagt war“.

Tatsächlich hat man es nach dem Zweiten Weltkrieg tunlichst vermieden, in irgendeiner Form das westliche Deutschland als finales Staatengebilde zu klassifizieren, oberstes Gebot war – wie auch in der Präambel des Grundgesetzes festgehalten – „in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden“. Anders ausgedrückt: Deutschland war nach dem Krieg in Ost und West getrennt und man wollte verhindern, diese Trennung völkerrechtlich zu zementieren.

Und folgerichtig heißt es seit der Wiedervereinigung im Grundgesetz: „Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, […] haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk“.

Das Grundgesetz, das ursprünglich als westdeutscher Platzhalter für eine gesamtdeutsche Verfassung gedient hatte, wurde mit dem Einigungsvertrag vom 31. August 1990 zur offiziellen Verfassung des wiedervereinigten Deutschlands. Damit wurde Artikel 146 des Grundgesetzes überflüssig und in seiner damaligen Form abgeschafft. Er regelt nur noch, dass das Grundgesetz, das nun für das gesamte deutsche Volk gilt, keinen Ewigkeitsanspruch hat, sondern theoretisch jederzeit durch eine neue, demokratisch legitimierte Verfassung abgelöst werden könne.

Einige Reichsbürger stoßen sich trotzdem weiterhin am Grundgesetz, weil sie sich an abstruse Lappalien klammern. So zum Beispiel, dass es Gesetz und nicht Verfassung heiße und folglich auch keine selbige sein könne. Dass auch andere Länder, zum Beispiel Norwegen oder Dänemark, das Wort „Grundgesetz“ für ihre Verfassung gewählt haben, lässt man dabei schlicht unter den Tisch fallen.

Ein anderes Argument gegen das Grundgesetz ist, dass es nicht per Volksabstimmung legitimiert wurde. Das ist keinesfalls unüblich, eher im Gegenteil. Würde man tatsächlich davon ausgehen, dass eine Verfassung erst durch Volksabstimmung Gültigkeit erlangt, hätte Deutschland nie eine gültige Verfassung gehabt. Weder die Reichsverfassung von 1871, noch die Weimarer Verfassung von 1919 wurden in irgendeiner Art von Volksabstimmung ratifiziert.

Davon ausgehend, dass die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich gar kein Staat sein könne, argumentieren Reichsbürger, dass Deutschland im Prinzip nur ein Wirtschaftsunternehmen der Siegermächte sei.

Einer der häufigsten Belege für diese These ist die Existenz der „Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH“ mit Sitz in Frankfurt, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Diese soll – so die Verschwörungstheorie – wie eine Art Management im Sinne der ehemaligen Besatzungsmächte die Geschicke Deutschlands steuern. Eine Schattenregierung, von den Siegermächten kontrolliert. Tatsächlich ist die Aufgabe des Unternehmens deutlich profaner: Einziger Geschäftszweck des Unternehmens ist Finanz- und Schuldenmanagement für die Bundesrepublik. Ursprünglich erledigte dies das Finanzministerium, seit der Wiedervereinigung hat man diese Aufgabe outgesourct. Alleiniger Gesellschafter der Firma ist die Bundesrepublik, vertreten durch die Bundeskanzlerin, diese wiederum vertreten durch den jeweiligen Bundesminister der Finanzen.

Ein weiteres Reichsbürger-Argument für die „BRD GmbH“ ist der Begriff „Personalausweis“. Dieser enthalte den Begriff „Personal“ und weise uns als Angestellte einer Firma aus. Es müsse stattdessen „Personen-“ oder „Bürgerausweis“ heißen. Übersehen wird, dass seit 1916 und auch in der Weimarer Republik das Legitimationspapier bereits „Personal-Ausweis“ hieß, von lat. personalis (= persönlich).

Noch abstruser ist das Argument, dass die Schreibung des Namens im Personalausweis in Großbuchstaben erfolge, da auch schon im Römischen Reich Sklaven ihren Namen in Großbuchstaben schreiben mussten. Abgesehen davon, dass die wenigsten Sklaven überhaupt schreiben konnten, gab es bei den Römern nur Groß-, keine Kleinschreibung. Pech gehabt!