Das Grundrecht auf Asyl ist eines der vornehmsten, das wir haben. Angesichts des Naziterrors ins Grundgesetz eingefügt, ist es das einzige Grundrecht, das ausschließlich Ausländern, nicht „Jedermann“ bzw. nur „Deutschen“ zusteht.

„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Mit diesem Satz hatten die Mütter und Väter des Grundgesetzes 1949 das Asylrecht festgeschrieben (Artikel 16). Sie zogen damit die Konsequenz aus den Menschenrechtsverletzungen der Nationalsozialisten und schufen ein einklagbares Individualrecht auf Asyl.

Einige Verfassungsexperten haben jüngst deutliche Kritik an der Flüchtlingspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel geübt. Der ehemalige Präsident des NRW-Verfassungsgerichtshofs wirft ihr sogar Verfassungsbruch vor.

Neben dem früheren Verfassungsrichter Udo Di Fabio, der an der Bonner Universität lehrt, haben auch der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Hans-Jürgen Papier, der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, und der Staatsrechtler Ulrich Battis direkt oder indirekt deutliche Kritik an der Flüchtlingspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel geübt.

Auslöser der Rechtsdebatte war der Ex-Verfassungsrichter Di Fabio gewesen, der in einem Gutachten erklärt hatte, die Verfassung sei nicht dafür da, den Schutz aller Menschen weltweit „durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis“ zu sichern.

Bertrams geht am weitesten. Er wirft Merkel Kompetenzüberschreitung und möglicherweise Verfassungsbruch vor. Ihr Vorgehen werfe die Frage auf, „ob sie zu ihrem Alleingang überhaupt legitimiert war“. Der frühere oberste Richter Nordrhein-Westfalens weiter: „In unserer repräsentativen Demokratie liegen alle wesentlichen Entscheidungen … in den Händen der vom Volk gewählten Abgeordneten … Kann also schon die Entsendung einiger hundert Soldaten nach Mali nur mit Zustimmung des Bundestages erfolgen, dann ist diese erst recht erforderlich, wenn es um die Aufnahme hunderttausender Flüchtlinge geht.“ Bertrams spricht von einem „Alleingang“ Merkels, einem „Akt der Selbstermächtigung“.

Politisch befürchtet der Jurist Bertrams durch diese Politik der Bundesregierung gravierende Folgen für die Europäische Union. Komme nicht bald eine europäischen Lösung der Flüchtlingsproblematik, mit der Merkel ihre Ablehnung nationaler Obergrenzen begründet, drohe ein Rückfall in nationale Grenzkontrollen. „Es droht mit anderen Worten ein Verlust der europäischen Freizügigkeit, eine der bislang größten Errungenschaften im europäischen Einigungsprozess.“

Für den früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, wird in der Flüchtlingskrise ein „eklatantes Politikversagen“ deutlich. Papier sagt: „Noch nie war in der rechtsstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik die Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit so tief wie derzeit. Das ist auf Dauer inakzeptabel“, (Handelsblatt).

Papier spricht von „rechtsfreien Räumen“ bei der Sicherung der Außengrenzen und nennt die unbegrenzte Einreisemöglichkeit einen Fehler. Der frühere Verfassungsrichter weiter: „Es gibt kein voraussetzungsloses Recht auf Einreise für Nicht-EU-Ausländer … Notfalls muss also für einen vorübergehenden Zeitraum an den Grenzen die Einreiseberechtigung von Ausländern kontrolliert und müssen illegale Einreisen unterbunden werden.“

Staatsrechtler Ulrich Battis von der Humboldt-Universität in Berlin pflichtet Bertrams und Papier bei. „Ohne Grenzkontrollen wird auf Dauer nicht nur der Sozialstaat ausgehoben, sondern auch der Rechtsstaat.“ Die Entscheidung, ob in großem Stil Einwanderung nach Deutschland stattfindet, müsse der Bundestag treffen: „Das kann die Bundesregierung nicht allein entscheiden.“ (Nordwest-Zeitung). Papier legt im Handelsblatt nach: Die Aufgabe zur politischen Gestaltung müsse man selbst in die Hand nehmen und nicht den untauglichen Versuch unternehmen, dies an das Bundesverfassungsgericht zu delegieren.

Es gibt keine grenzenlosen Verfassungswerte, auch keine grenzenlosen Grundrechte. Das Grundrecht auf Asyl ist beschränkt durch Verfassungsinstitute wie Rechts- und Sozialstaat. Droht durch massenhaften Zustrom der Rechts- und/oder der Sozialstaat zu kippen, ist das Asylrecht zu beschränken. Dies unter anderem durch stringente Kontrolle und Vermeidung illegaler Einwanderung. Eine zahlenmäßige Obergrenze kann und darf dies nicht leisten.

Nicht zuletzt ist in der Flüchtlingsproblematik nicht nur Deutschland, sondern auch Europa gefragt. Von einer europäischen Lösung sind wir aber weiter weg denn je.