Sind Sie heute schon gleichgeschaltet worden? Bösartige Frage …

Achtzehn Privatleute sind den Weg durch die Instanzen gegangen gegen den ab 1. Januar 2013 geltenden Rundfunkbeitrag. Sie hielten ihn für verfassungswidrig. Man konnte es schon ahnen, wie das Bundesverwaltungsgericht an diesem 18. März 2016 am Ende entscheiden würde. „Der Rundfunkbeitrag für private Haushalte ist mit dem Grundgesetz vereinbar!“, so das Gericht in Leipzig.

Das bedeutet, dass mit jeder Wohnung die Verpflichtung verbunden ist, 17,50 Euro je Monat für ARD, ZDF und dradio zu überweisen. Diesem Beitrag entkommt niemand. Der Senat wählte eine Begründung, die schon oft genutzt wurde – von Verwaltungsrichtern quer durch die Republik und den Landesverfassungsgerichten in Rheinland-Pfalz und Bayern. Eine richterliche Blaupause also: „Der Rundfunkbeitrag wird nicht wie eine Steuer voraussetzungslos, sondern als Gegenleistung für die Möglichkeit erhoben, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme empfangen zu können.“ Die schiere Nutzungsmöglichkeit genügt also!

Die AfD hingegen machte dieser Tage – nach der Forderung, kulturelle Veranstaltung und Museen müssten einen „Deutschlandbezug“ aufweisen – ebenfalls in Rundfunksachen von sich reden. Man erklärt im Parteiprogramm, was man mit den Öffentlich-Rechtlichen vorhat: ARD und ZDF privatisieren und einen neuen „Staatsrundfunk“ gründen. Bis es so weit sei, wolle die Partei ihren Einfluss geltend machen – im Rundfunkrat.

Wer als Fraktion in die Landtage einzieht, landet früher oder später auch in Rundfunkräten. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Partei dort vertreten sein wird. In ihrem am 30. April zu beschließenden Parteiprogramm fordert sie: „Die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten werden privatisiert.“ Der Zeitplan für die Abschaffung von ARD und ZDF ist ehrgeizig: „Sie finanzieren sich von 2018 an selbst. Der Beitragsservice wird ersatzlos abgeschafft“, schreibt die AfD, die anstelle der dann privatisierten öffentlich-rechtlichen Sender auf Staatsfernsehen setzt: „Die staatliche Informationsversorgung wird durch einen steuerfinanzierten Rundfunk mit zwei Rundfunksendern und zwei Fernsehsendern geleistet.“

Andererseits weiß die Partei genau, was sie von den Sendern, denen eine „Staatsferne“ aufgegeben ist, jetzt schon will. Im Programm des Landesverbandes Baden-Württemberg heißt es schon jetzt: „Die AfD will auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einwirken und auch im Bildungsbereich Anstrengungen unternehmen, damit Ehe und Familie positiv dargestellt werden.“ Zugleich ist davon die Rede, man wolle „zur Vermeidung korruptionsanfälliger Strukturen bei politischen Verantwortlichen und Entscheidungsträgern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ nun „die geforderte Staatsferne herstellen“.

Freilich sollen Rundfunkräte im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht direkt auf das Programm einwirken. Die Programmhoheit liegt beim Sender. Der Rundfunkrat wählt die Intendanten, bestätigt Programmchefs, genehmigt den Haushalt und beschickt den Verwaltungsrat. Das Programm können Rundfunkräte diskutieren und kritisieren, mit Blick darauf, ob es den Richtlinien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entspricht.

Heuchlerisches Geschwätz: „Staatsferne herstellen!“. Noch gestalten die Sender ihre Programme selbst. Dass Anstrengungen unternommen werden sollen, „Ehe und Familie positiv darzustellen“, ist schon ehrlicher, aber nicht zu tolerieren. Der grundrechtliche Schutz von Ehe und Familie ist eines. Dass aber gerade ein Grundrecht als Einfallstor missbraucht werden soll, um politischen – und anschließend wohl auch staatlichen – Einfluss auf die Programmgestaltung auszuüben, ist ein anderes. Schleichend durch die Hintertür sollen die Medien dementsprechend „zurechtgefeilt“ werden, dem Bürger und der Bürgerin „Deutschtümelei“ mit der Familie als „Keimzelle“ zu vermitteln. Hüten wir uns vor den Rattenfängern! Nicht zuletzt bedienen sich diese rechtsstaatlicher Mittel (und seien es nur Gesetzeslücken), um gerade diesen Rechtsstaat abzuschaffen. Nein, ich verzichte auf meinen Volksempfänger und zahle meinen Rundfunkbeitrag. So lästig das auch manchmal sein mag … Gleichschaltung ist kuschelig, Informations- und Meinungsfreiheit kosten im Rahmen der Programmgestaltung nun einmal Geld.

Ich investiere es gerne, weil mir Demokratie und Freiheit wichtig sind.

Gewidmet Guido Westerwelle, einem der großen Freidenker unserer politischen Landschaft!