Die Bundestagswahl rückt näher, das Volk wird zu den Urnen gerufen. Wir haben die Macht, sind aufgefordert zu entscheiden, wer uns die nächsten vier Jahre im Parlament vertreten wird. Im Internet geistert immer wieder der Begriff „Basisdemokratie“ herum. Was ist das eigentlich?
Basisdemokratie ist begrifflich eine Form der direkten Demokratie. Sie kommt in den meisten basisdemokratischen Konzepten im Gegensatz zur repräsentativen Demokratie ohne Repräsentanten aus, da alle relevanten Entscheidungen von den Betroffenen selbst durch „unmittelbare Beteiligung“ getroffen werden, entweder durch Abstimmung oder direkte Aktion (Wikipedia).
Ohne Frage ist das Internet das beherrschende Medium unserer vernetzten Welt. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für Demokratie und Staatlichkeit? Viele preisen das Internet als basisdemokratisches Medium. Jedermann kann Informationen ebenso schnell, wie unkompliziert, beschaffen und überprüfen. Über Facebook und Co. können User Meinungen kundtun, Gleichgesinnte finden, Kampagnen und Demonstrationen organisieren. Das Internet hat fraglos Einfluss auf die gesellschaftliche Meinungsbildung und den demokratischen Prozess. Das ist per se nicht schlecht.
Das Medium Internet greift auch in unsere verfassungsmäßige Demokratie ein. Die Digitalisierung dieser, unserer Demokratie braucht freiheitliche und rechtsstaatliche Regeln. Der Gesetzgeber muss dabei die Interessen von Einzelnen und ihre Rechte schützen und in einen Ausgleich bringen mit den Interessen der Allgemeinheit. Das gelingt beim Telemediengesetz und im Urheber-Wissensgesellschaftsgesetz deutlich schlechter als im Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Für eine kohärente Regelung des digitalen Rechtsstaats braucht es mehr: vor allem das Verständnis, dass die Wertentscheidungen unseres Rechts auch in der digitalen Rechtssphäre ihre Geltung behalten. Die vornehmste Aufgabe des Gesetzgebers ist es, diese Grundwerte auch dort zur Entfaltung zu bringen.
Wenn in eineinhalb Wochen abgestimmt wird, dann geht es nicht nur um die Frage, wer nächste Bundeskanzlerin oder -kanzler wird. Die Demokratie an sich steht auf dem Spiel. Die Bürgerinnen und Bürger bestimmen die Politik der kommenden vier Jahre, sie legitimieren das staatliche Gefüge des Landes. Schon der Verdacht, jemand könne Einfluss auf das Wahlergebnis nehmen, muss ausgeschlossen werden. Wahlen in Deutschland ließen sich nicht hacken, versicherte der Bundeswahlleiter noch im Januar. Man habe die Bundestagswahl technisch so abgesichert, „dass sie gegen alle Manipulationsversuche geschützt ist“. Was ist aber, wenn das deutsche Wahlsystem doch Fehler hat?
Selten zuvor standen westliche Demokratien so unter Druck wie derzeit – nicht nur von innen. Auch die Bundesregierung fürchtet Manipulationsversuche. Immerhin ist der russische Geheimdienst bereits in den Bundestag eingebrochen, steht unter Verdacht, die Wahlen in den Vereinigten Staaten nicht unwesentlich beeinflusst zu haben. Man sei darauf eingestellt, dass Gruppen aus anderen Ländern wie Russland versuchen könnten, sich einzumischen, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) bei der Vorstellung des letzten Verfassungsschutzberichts.
Eine manipulierte Wahl – für die Demokratie ein Desaster! Wie kann es sein, dass ein basisdemokratisches Medium wie das Internet zum Beispiel über die Verbreitung von Fake News das Institut unserer verfassungsmäßigen Demokratie gefährdet?! Die Bundestagswahl ist im föderalen Deutschland dezentral organisiert. Die Ergebnisse werden vom Wahlbezirk zum Wahlkreis, dann an den Landeswahlleiter und von dort schließlich an den Bundeswahlleiter übermittelt. Die Verantwortung liegt bei Ländern und Kommunen. Sie haben Wahlsoftware angeschafft, mit der sie die Ergebnisse verwalten. Aber kein Programm ist so verbreitet wie PC-Wahl.
Mit Google finden sich Teile der Wahlsoftware, die nie hätten öffentlich werden sollen. Das Programm PC-Wahl, das es mittlerweile seit 30 Jahren gibt, wird nicht an Privatpersonen verkauft, sondern nur an Kommunen. Die restriktive Vergabe soll das Programm vor Angriffen schützen.
Ein Politiker in Rheinland-Pfalz klagte 2009 dagegen. Er wollte den Quellcode von PC-Wahl sehen, um verstehen zu können, wie das Programm Ergebnisse berechnet. Jeder Wähler, jede Wählerin sollte nachvollziehen können, wie Mehrheitsverhältnisse zustandekommen. Doch trotz Transparenzgebot hat nie eine offizielle Stelle den Quellcode von PC-Wahl gesehen, geschweige denn zertifiziert. Das Verwaltungsgericht Neustadt entschied, der Landeswahlleiter habe das ordnungsgemäße Funktionieren der Software geprüft, was genüge. Tatsächlich haben Wahlleiter bislang nur überprüft, ob die Software die Stimmen korrekt addiert. Niemand interessierte, ob das Programm an sich angreifbar ist.
Die digitale Welt ist neben die reale getreten. Wir bewegen uns in einem Universum, das wir zwar geschaffen haben, aber nicht in Gänze verstehen. Man muss sich heute ernstlich fragen, ob die Mehrheitsverhältnisse noch der Anzahl der Kreuze auf den Stimmzetteln entsprechen.