Landesgrenzen und Firmen dicht machen, Großveranstaltungen absagen: Ist das angesichts des Coronavirus aktuell notwendig? Der Bundesgesundheitsminister verneint.

Gesundheitsminister Jens Spahn hält eine Schließung von Grenzen wegen des neuen Coronavirus in Deutschland weiter nicht für nötig. Auch die Absage von Großveranstaltungen oder die Schließung von Unternehmen sei nicht generell ratsam, sagte er. Dies sei weiter nicht verhältnismäßig und angemessen (zdf.de).

Grenzschließungen hätten massive Auswirkungen. Auch gegen eine Einstellung von Direktflügen zwischen China und Deutschland wandte sich Spahn. Das könne dazu führen, dass bis zu rund 30.000 Deutsche ausgeflogen werden müssten.

Angesichts der Ausbreitung des Coronavirus kaufen die Menschen in Deutschland mehr ein. Der Discounter Lidl (tagesschau.de) verzeichne in einigen Regionen deutlich höhere Abverkäufe von etwa Nudeln und Konserven, teilte eine Sprecherin mit. Auch Artikel aus dem Hygienebereich wie Toilettenpapier und Desinfektionsmittel würden „aktuell stark nachgefragt“.

Verschwörungstheorien sind im Umlauf:

Wegen des neuartigen Coronavirus sind in vielen Apotheken Schutzmasken seit Wochen ausverkauft: Ein einfacher Mund-Nasen-Schutz, wie ihn Pfleger und Ärzte bei Eingriffen tragen, schütze jedoch nicht vor einer Ansteckung mit dem neuen Virus Sars-CoV-2. Um sich vor eine Infektion durch Tröpfchen zu schützen, sind laut Experten nur spezielle Atemschutzmasken mit eingebautem Filter geeignet. Eine Ansteckung durch Tröpfchen-Übertragung können aber auch da nur sogenannte FFP2- und FFP3-Masken verhindern – wenn sie denn richtig sitzen. Noch sieht das Robert-Koch-Institut jedoch keinen Anlass, solche Masken zu tragen. Gründliches Händewaschen biete den besten Schutz.

Weltweit ist die Zahl der Todesopfer durch das neuartige Coronavirus auf 3.000 gestiegen. Zu den bislang von der Weltgesundheitsorganisation WHO bestätigten 2.980 Opfern kamen am Montag 42 weitere Todesopfer aus China hinzu (hurriyet.de).

In Europa ist nach wie vor Italien das am stärksten betroffene Land. Die Zahl der Toten stieg auf 34, teilte Zivilschutzchef Angelo Borrelli am Sonntag in Rom mit. Inzwischen sind nach seinen Angaben 1694 Menschen mit dem Sars-CoV-2-Erreger infiziert. Davon seien 83 bereits wieder genesen. Nun plant die italienische Regierung ein Hilfspaket für die durch den Coronavirus-Ausbruch zusätzlich angeschlagene Wirtschaft in Höhe von 3,6 Milliarden Euro (a.a.O.).

Die Coronavirus-Epidemie könnte der Weltwirtschaft im laufenden Jahr einen herben Dämpfer verpassen. Nach Einschätzung der Industriestaaten-Organisation OECD könnte sich das für 2020 erwartete Wachstum halbieren, sollte sich das Virus im asiatisch-pazifischen Raum, Europa und Nordamerika weiter ausbreiten. Damit läge die Rate nur noch bei plus eineinhalb Prozent.

Für das laufende erste Quartal schließt die OECD nicht aus, dass die Weltwirtschaft gar schrumpfen könnte. Alle 20 führenden Industrie- und Schwellenländer sind wirtschaftlich betroffen. Je stärker die Verbindungen zu China seien, desto stärker seien auch die Auswirkungen – etwa in Japan, Südkorea und Australien.

Um der Konjunkturschwäche entgegenzuwirken, empfiehlt die Industriestaaten-Gruppe höhere staatliche Ausgaben (tagesschau.de). Geld müsste vor allem in die Gesundheitssysteme fließen, um genügend Personal und Material zur Verfügung zu haben. Zudem müsse die Liquidität von Banken gesichert werden, damit Unternehmen in Schieflage Geld geliehen werden kann. Auch Kurzarbeit sei ein sinnvolles Instrument.

Das Wirtschaftswachstum in China dürfte sich laut OECD wegen des Virus deutlich verlangsamen. Die Ökonomen (reuters.com) rechnen hier 2020 nur noch mit 4,9 Prozent, nachdem es 2019 noch 6,1 Prozent waren. Gegenüber den jüngsten OECD-Schätzungen im November sind auch die Perspektiven für Indien deutlich schwächer. Deutschland dürfte nur um 0,3 Prozent zulegen, ein Tick langsamer als zuletzt gedacht. 2019 waren es hierzulande noch 0,6 Prozent. Italien, das vor allem im wirtschaftlich wichtigen Norden viele Corona-Fälle hat, wird laut OECD 2020 stagnieren, nachdem es 2019 noch ein Mini-Wachstum von 0,2 Prozent gab.

Die Ausbreitung des Coronavirus hatte in Europa bereits Rezessionsängste geschürt. Die Börse ging in der zurückliegenden Woche auf Talfahrt.

 

 

 

 

Der Fall einer muslimischen Rechtsreferendarin aus Hessen geht bis vor das Bundesverfassungsgericht. Am Donnerstag haben die Karlsruher Richter ihre Entscheidung bekanntgegeben (Az. 2 BvR 1333/17).

Die in Frankfurt geborene Deutsch-Marokkanerin trägt in der Öffentlichkeit Kopftuch. Als sie im Januar 2017 ihren juristischen Vorbereitungsdienst antritt, wird das zum Problem. Denn in Hessen können Rechtsreferendarinnen ihre Ausbildung zwar mit Kopftuch machen. Sie dürfen damit aber keine Aufgaben übernehmen, bei denen sie als Repräsentantinnen der Justiz oder des Staates wahrzunehmen sind. Das verfügt das hessische Justizministerium 2007 per Erlass. Die Frau wurde vor Ausbildungsbeginn darauf hingewiesen.

Das heißt für Betroffene, sie dürfen Gerichtsverhandlungen nicht, wie die anderen Referendare, von der Richterbank verfolgen, sondern müssen sich in den Zuschauerraum setzen. Außerdem dürfen sie keine Sitzungen leiten oder Beweise aufnehmen und auch nicht die Staatsanwaltschaft vertreten. Ursprünglich drohte Juristinnen mit Kopftuch deshalb eine schlechtere Gesamtnote. Davon sieht Hessen aber inzwischen ab. Seit 2017 dürfen die fehlenden Leistungen durch andere kompensiert werden.

Das Verbot ist in dieser Form verfassungsgemäß – auch weil es sich nur auf wenige eng umrissene Aufgaben bezieht. Die Richter erkennen zwar an, dass gläubige Muslimas ein Kopftuch nicht einfach ablegen können wie Christen eine Halskette mit Kreuz. Eine Juristin, die das Zweite Staatsexamen anstrebe, habe auch keine andere Wahl, als ein Referendariat zu absolvieren. Der Eingriff in die Glaubensfreiheit sei aber durch andere Verfassungsgüter gerechtfertigt.

Das Verbot greife zwar in die Glaubensfreiheit der Klägerin ein, entschieden die Richter. Dies sei aber durch andere Verfassungsgüter gerechtfertigt – etwa die Verpflichtung des Staates zu religiöser Neutralität. Anders als etwa in der Schule, wo Lehrerinnen das Kopftuchtragen nicht pauschal verboten werden darf, trete der Staat dem Bürger in der Justiz hoheitlich gegenüber. Menschen vor Gericht würden so unausweichlich mit dem religiösen Symbol konfrontiert.

All das ist für die Verfassungsrichter allerdings kein zwingender Grund, Rechtsreferendarinnen das Kopftuch im Gerichtssaal zu verbieten. Die hessische Entscheidung sei aber zu respektieren.

Einer der acht Richter des Zweiten Senats – Ulrich Maidowski – trug dieEntscheidung nicht mit. Er hält das Verbot für unverhältnismäßig (Sondervotum, dissenting opinion).

Die Gesetzgebung der Bundesländer hat das Kopftuchverbot unterschiedlich geregelt. Ein ähnliches Verbot wie in Hessen gilt unter anderem in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Berlin und Bremen. Niedersachsen bringt gerade ein entsprechendes Gesetz auf den Weg. Es gebe regelmäßig Referendarinnen mit dem Wunsch, Kopftuch zu tragen, heißt es von dort (giessener-allgemeine.de). In anderen Ländern gibt es gar keine Regelung. Teils ist das Problem dort nie aufgetaucht, teils hat man eine einvernehmliche Lösung gefunden. So gab es etwa in Brandenburg eine Referendarin, die mit Kopftuch eine Gerichtsverhandlung leiten und als Staatsanwältin auftreten durfte.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich schon zweimal in wichtigen Entscheidungen mit dem Kopftuch bei Lehrerinnen befasst. Nach dem letzten Beschluss von 2015 darf das Kopftuch an öffentlichen Schulen nicht pauschal verboten werden. Als Voraussetzung muss die konkrete Gefahr gegeben sein, dass der Schulfrieden oder die staatliche Neutralität beeinträchtigt werden. Bekenntnisoffene Schulen sollten Toleranz gegenüber anderen Religionen vermitteln. In diesem Punkt sehen die Richter auch den Hauptunterschied zum Gerichtssaal: Die Justiz trete dem Bürger hoheitlich gegenüber.

Der Grundsatz weltanschaulich-religiöser Neutralität der Justiz, den die Richter in Karlsruhe zur Begründung ihres Urteils heranziehen, ist ein Ideal – notwendig für die Demokratie, unbedingt anzustreben, um jeden Preis zu verteidigen, aber, wie jedes Ideal, unerreichbar (msn.com). Die Diskrepanz zwischen absolutem Anspruch und menschlichem Faktor lässt sich nicht aufheben. Durch Kreuz, Kopftuch, Turban oder sonstige visuelle Reize wird sie lediglich sichtbar.