Die Gewaltenteilung gehört zu den Prinzipien unserer Demokratie und ist im Grundgesetz verankert. Die staatliche Gewalt ist in mehrere Gewalten aufgeteilt: Die legislative (gesetzgebende), die exekutive (vollziehende) und die judikative (Recht sprechende) Gewalt sollen sich gegenseitig kontrollieren und staatliche Macht begrenzen. Der Bundestag ist nach dem Prinzip der Gewaltenteilung die gesetzgebende Gewalt (Legislative) in Deutschland. Demgegenüber stehen die Bundesregierung als Exekutive und die Bundes- und Landesgerichte als Judikative.
Montesquieu teilte einst die souveräne Staatsgewalt in die drei Gewalten aufDie Staatstheorie des Charles de Secondat Baron de Montesquieu entstand im Zeitalter der Aufklärung. Er und die anderen Aufklärer trafen sich in Salons, Lesegesellschaften, Kaffeehäusern und tauschten sich dort über ihre philosophischen Ideen aus. Sie grenzten sich von der alten von Gott gegebenen” Ordnung ab und stellten das Naturrecht in den Mittelpunkt ihrer Argumentation. Montesquieu unterzog der Geschichte des Römischen Reiches einer näheren Analyse und versuchte eine Erklärung für dessen Aufstieg und Niedergang zu finden. Er bemühte sich herauszufinden, welche Faktoren für eine staatliche Ordnung von höchster Bedeutung seien. John Locke rechtfertigte die nach seiner Ansicht übergeordnete Stellung der Legislative gegenüber allen anderen Gewalten durch das Staatsziel, aufgrund dessen die Menschen in die Gesellschaft eintreten; nämlich den friedlichen und sicheren Genuss ihres Eigentums. Das große Werkzeug und Mittel dazu seien die Gesetze, die in dieser Gesellschaft erlassen worden sind. Ende Februar hatte Israels rechts-religiöse Regierung unter Ministerpräsident Benjamin Netanjahu zwei Teile des umstrittenen Reformpakets auf den Weg gebracht. Die Bevölkerung reagierte mit Massenprotesten und Warnstreiks im ganzen Land. Denn die Reform sieht mehr Macht für das Parlament, aber weniger rechtsstaatliche Kontrolle durch die unabhängige Justiz vor. Kritiker fürchten eine Aufhebung der Gewaltenteilung und damit eine Aushöhlung der Demokratie. Die derzeitige israelische Regierung setzt sich aus ultra-orthodoxen und rechtsextremen Parteien zusammen – es ist die am weitesten rechts stehende Regierung in der Geschichte des Landes. Die Justizreform ist eines ihrer zentralen Vorhaben. Sie zielt darauf ab, die Befugnisse der Justiz drastisch einzuschränken. Laut Netanjahu ist die Reform notwendig, um das Gleichgewicht in der Gewaltenteilung wiederherzustellen. Der Ministerpräsident und seine Koalitionspartner argumentieren, die Judikative in Israel habe derzeit zu viel Macht. Kritiker sehen darin hingegen einen Angriff auf den Rechtsstaat, denn Israel hat keine Verfassung. Stattdessen fungieren die Grundgesetze als solche. Dem Obersten Gerichtshof kommt daher eine umso wichtigere Rolle zu: Ihm obliegt das Urteil über ihre Verfassungsmäßigkeit. So kann der Gerichtshof vom Parlament verabschiedete Gesetze derzeit noch außer Kraft setzen, wenn er sie für diskriminierend hält.

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