Der öffentlich-rechtliche Rundfunk fällt in die Kompetenzen der Länder, Entscheidungen werden im Bundesrat, nicht im Bundestag getroffen. Trotzdem widmen sich die Wahlprogramme der Parteien in einigen Punkten auch ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Die FDP ist mit ihrer Kritik am Rundfunk bereits vor vier Monaten vorgeprescht. Auf ihrem Parteitag haben die Liberalen damals die Forderung nach einer „Auftrags- und Strukturreform“ in ihr Wahlprogramm aufgenommen. Man wolle einen „moderneren und schlankeren öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der sich primär auf Nachrichten, Kultur, politische Bildung und Dokumentationen konzentrieren soll“ (sueddeutsche.de, 26.08.2021).
Die AfD hingegen will den Rundfunkbeitrag komplett abschaffen. Bezahlen für den „Grundfunk“, wie die Rechtspopulisten die angedachte Sparversion der Öffentlich-Rechtlichen nennen, sollen „Technologiekonzerne, die audiovisuelle Inhalte verbreiten, sowie Video-Streaming-Dienste“. Heißt im Umkehrschluss: Netflix, Disney und Co. sollen ARD, ZDF und Deutschlandradio finanzieren, die nach den Vorstellungen der Partei dann nur noch „ca. ein Zehntel des bisherigen Umfangs“ haben. Der „Grundfunk“ wäre demnach nur noch für neutrale Inhalte in den Bereichen Information, Kultur und Bildung zuständig, ein „Heimatfunk“ diene als „Schaufenster der Regionen“.
Anders ausgedrückt läuft dies auf einen Staatsfunk hinaus …
Soweit zu den beiden Extremen.
Nach dem Zweiten Weltkrieg organisierten die Westalliierten den Hörfunk und das Fernsehen in ihren jeweiligen Besatzungszonen neu. Vorbild war das britische Konzept eines gebührenfinanzierten Rundfunks, der staatsunabhängig, aber nicht privatwirtschaftlich organisiert sein sollte. Durch eine freie und unabhängige Berichterstattung sollte der Rundfunk zur „Reeducation“ und zum Aufbau einer demokratischen Öffentlichkeit beitragen.
Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird durch den Rundfunkstaatsvertrag geregelt. Mit ihren Angeboten sollen die Programme zum Prozess der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung beitragen und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft erfüllen. Sie sind dazu verpflichtet, einen umfassenden Überblick über das Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Die Angebote müssen der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung dienen.
Öffentlich-Rechtliche Medien sind damit Teil der Daseinsvorsorge für eine demokratische Gesellschaft. Sie stehen heute vor vielfältigen Herausforderungen: Wie wird ein hoher Qualitätsstandard weiter gesichert? Wie gut sind die kontrollierenden Medienräte gesellschaftlich verankert? Ist die Beitragsfinanzierung überzeugend legitimiert? Wie umgehen mit medialen „Echoräumen“ und der emotionalen Aufladung im Netz?
Um unabhängig von wirtschaftlichen und politischen Interessen berichten zu können, werden die öffentlich-rechtlichen Sender über den Rundfunkbeitrag finanziert. Die Programme von ARD, ZDF und Deutschlandradio bilden damit die Grundlage für unsere persönliche Meinungsfreiheit, die gesellschaftliche Meinungsvielfalt und unsere Demokratie.
In Diskussionen über das Finanzierungsmodell verweisen die Anstalten häufig darauf, dass der Rundfunkbeitrag seit 2009 nicht mehr angepasst worden ist. Den Kritiker/-innen reicht die Erklärung der Sender, dass sie ihren Beitrag nicht selbst festlegen, sondern die Beitragshöhe in einem komplizierten Verfahren von unabhängigen Experten festgelegt wird, in der Regel nicht.