Die Tage flattern die Unterlagen für die Beantragung der Briefwahldokumente ins Haus. Es ist wieder nach vier Jahren soweit. Angela Merkel geht und wir müssen unsere Zukunft gestalten – ohne sie!

Wir haben ein Wahlrecht. Manche nennen es auch erste „Bürgerpflicht“. Was ist da dran? Kann man uns zur Wahl zwingen? Nein, das ist ausdiskutiert. Aber: die Wahl steht schon seit Jahren in der Diskussion. Welcher Modus soll angewandt werden? Wie lange soll jemand regieren dürfen? Oder: Wer darf wählen? Unter Umständen auch Minderjährige? Was ist mit den ausländischen Mitbürgern, die seit Langem bei uns leben? Viele Fragen!

Wahlpflicht … Warum gibt uns unser Grundgesetz nur das Wahlrecht?

Bis in die 1970er Jahre hinein erreichte die Wahlbeteiligung bis zu 90 Prozent. Das ist längst vorbei.

Der Wahlakt sorgt für den Pulsschlag der Demokratie“ (bpb.de). Das spricht für eine Wahlpflicht, die den Staatsbürger/-innen nicht nur die Freiheit lässt, sondern ihnen Verantwortung abverlangt. Allerdings sollten an die Ausübung der Wahlpflicht keine zu hohen Anforderungen gestellt werden: Über attraktive Wahllokale, verlängerte Öffnungszeiten (möglicherweise über mehrere Tage), vereinfachte Briefwahl und Online-Stimmabgabe. Und schließlich muss das, was die Gewählten regelmäßig bei Abstimmungen praktizieren, auch den Wähler/-innen zugestanden werden – eine auf dem Wahlzettel vorgesehene Enthaltungsstimme.

Eine Überlegung des Verfassungsgebers war seinerzeit – ausgehend von der Ära des vorangegangenen Naziterrors, dass mündige Bürger/-innen ihr Recht verantwortungsvoll ausüben; dies ohne Zwang und Bevormundung. Die Entwicklung der Wahlbeteiligung hat aber das Gegenteil (Politikmüdigkeit) gezeigt. Was also, wenn wir in einer gestandenen Republik wie der unseren die Wähler/-innen ein wenig „anschieben“!?

Zur Demokratie gehören auch Pflichten, man muss an ihr arbeiten …

Die Wahlbeteiligung würde auf jeden Fall steigen.

Aber: Es spricht einiges dafür, dass gerade eine hohe Wahlbeteiligung die Demokratie beschädigen kann. Das historische Beispiel liegt am Ende der Weimarer Republik. Ein sprunghafter Anstieg der Wahlbeteiligung ging einher mit großen Stimmengewinnen für NSDAP und KPD (dhm.de) – Parteien, deren Ziel es war, die Demokratie abzuschaffen und durch totalitäre Ordnungssysteme zu ersetzen.

Das Ergebnis der Wahlen des März 1933 ist bekannt und ihre Folgen prägen Politik und Gesellschaft der Bundesrepublik bis heute. Eine hohe Mobilisierung der Wählerschaft kann also nicht nur Demokraten und politisch Versierte an die Wahlurne bringen, sondern auch Bürger, die anti-demokratische Einstellungen haben oder sich nur wenig für Politik interessieren – und deshalb vielleicht besonders empfänglich wären für populistische Parolen und vermeintlich einfache Lösungen. Die Einführung einer Wahlpflicht würde solche Bürger nicht nur in Krisenzeiten an die Wahlurne führen, sondern dauerhaft mobilisieren.

Setzen wir also auf das Verantwortungsbewusstsein der Menschen in unserem Land.

Sie zu umwerben ist das Recht und die Pflicht der Politiker/-innen. Vielleicht braucht es hier neue Ideen …

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