Mitte letzter Woche veröffentlichte der Kurznachrichtendienst Twitter zum ersten Mal einen Faktencheck direkt neben einem Tweet des US-Präsidenten Donald Trump. Schon einen Tag später unterzeichnete Trump ein Regierungsdekret, das nicht nur staatliche Stellen davon abhalten soll, Werbekampagnen auf Twitter zu buchen, sondern auch die Interpretation der sogenannten Section 230 des Communications Decency Acts von 1996 auf den Kopf stellen will.

Der Paragraf gilt als eine der wichtigsten juristischen Grundlagen für Internetkonzerne in den USA. Man nannte das Gesetz schon „die 26 Worte, die das Internet schufen“ (Jeff Kosseff, Professor der Rechtswissenschaft), andere sprechen gar von dem Ersten Verfassungszusatz für das Internet“ (aitnews24.com). Denn die Vorschrift erlaubt es Internetkonzernen, Inhalte zu veröffentlichen, ohne für sie im Einzelnen verantwortlich zu sein. So wurde die Grundlage für das scheinbar grenzenlose Wachstum der Internetgiganten geschaffen.

Die Vorschrift ist ein historischer Unfall“ (SPON). Als der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten die wesentlichen Vorschriften wegen Unvereinbarkeit mit der verfassungsrechtlich garantierten Redefreiheit zusammenstrich, überlebte mit Section 230 ausgerechnet die Ausnahmebestimmung.

Trump liebt Twitter, wo er Widerspruch ignorieren und direkt zu seinen Fans sprechen kann, ohne Mikro und Moderator und auch mitten in der Nacht. Nun hat das Unternehmen die Tweets des Präsidenten mit Kontext versehen. Als Trump schrieb, Briefwahl sei Betrug, setzte das Medium ein kleines blaues Ausrufezeichen hinzu: „Hier die Fakten zur Briefwahl“ (faz.net). Verlinkt sind Artikel verschiedener Zeitungen (auch konservativer), die Trumps Behauptung widerlegen. Und als der Präsident nach Ausschreitungen in Minneapolis drohte: „Wenn es mit Plünderungen losgeht, beginnt das Schießen“, bemerkte Twitter, dass der Beitrag gegen die Regeln zur Gewaltverherrlichung verstoße, aufgrund des öffentlichen Interesses aber zugänglich bleibe.

Trump beschimpfte das Unternehmen als „verrückt“, drohte gar, Twitter zu schließen. Er unterzeichnete eine „Verordnung“ genannte Kriegserklärung an Twitter, rüttelte damit an dem vorgenannten Gesetz, das die Plattformen vor Klagen schützt, wenn Nutzer dort illegale Inhalte veröffentlichen

Fast alle Experten sind sich einig, dass Trumps Versuch, die Regeln des Internets neu zu schreiben, scheitern wird. Das Dekret sei „schlicht illegal“ (sueddeutsche.de), sagte etwa der demokratische Senator Ron Whyden, der vor rund 25 Jahren entscheidend an jenem Gesetz mitgearbeitet hat, das Trump nun angreift.

Das Verhalten des POTUS wirft grundlegende Fragen auf. Wie viel Verantwortung sollen soziale Netzwerke für Kommentare, Fotos und Videos tragen, die Nutzer in die Welt setzen? Sind Facebook, Instagram und Google nur Dienstleister, die lediglich eine Plattform zu Verfügung stellen? Oder sollte man sie wie Medien behandeln, die für Inhalte haften?

Die Vorstellung, dass Social-Media-Unternehmen neutral sein können, führt in die Irre. Zum einen treffen sie bereits jetzt viele Millionen Entscheidungen pro Tag, gleichen Inhalte mit ihren eigenen Gemeinschaftsstandards ab und löschen Beiträge. Zum anderen sortieren und gewichten sie Inhalte nach ihrer angeblichen Relevanz. Diese Algorithmen orientieren sich an Hunderten unterschiedlichen Signalen und sollen Nutzer möglichst lange auf der Plattform halten – das ist das Gegenteil von Neutralität.

Die Internetkonzerne lassen Milliarden Menschen Inhalte erstellen, Presseverlage beispielsweise produzieren diese selbst. Beide gleich zu behandeln, wäre unverhältnismäßig und würde die Meinungsfreiheit im Netz gefährden.

Es ist richtig, Social Media zu regulieren. Der Angriff auf Section 230 ist aber der falsche Weg. Die Unternehmen müssten dann noch mehr inhaltliche Entscheidungen treffen, die eigentlich in der Hand von Gerichten liegen sollten. 

Und man bedenke: Trumps Tweets könnten strafbar sein, sodass sich Twitter gezwungen sähe, die Unterstellungen des US-Präsidenten nicht nur mit einem Faktencheck zu ergänzen, sondern gleich zu löschen …

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