Bodo Ramelow, der alte und neue Ministerpräsident von Thüringen, begründete seine Handschlagsverweigerung gegenüber dem AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke mit einer Risikowarnung vor Hass und Hetze. “Sie sind die Brandstifter in diesem Saal!”, rief der Linke Ramelow den extremem Rechten bei seiner Antrittsrede zu. Er sei erst dann wieder bereit, Höcke die Hand zu reichen, wenn die AfD die Demokratie verteidige und nicht mehr mit Füßen trete.

Björn Höcke ist nicht irgendein AfD-Politiker, sondern der Anführer jenes Flügels, der es sich offenkundig zum Ziel gesetzt hat, das System von rechts außen zu untergraben. Seine Programmatik, seine vergiftete Sprache und sein würdeloses Taktieren im Landtag lassen erkennen, dass er eben gerade nicht dazugehören will. Man muss ihm und seinen Anhängern zeigen: Indem er versucht, andere auszugrenzen, grenzt er sich selbst aus. Das hat Ramelow mit einer gut begründeten Geste sehr deutlich gezeigt. Und er hat sie sogar mit einer Einladung verbunden: dass er Höcke an jenem Tag die Hand schütteln werde, an dem dieser an den Tisch der Demokraten zurückkehre.

Bodo Ramelow hat sich von Björn Höcke erpressen lassen wie in einem schlechten Film. Ramelow hat den AfD-Kandidaten für das Amt des Landtagsvizepräsidentemitgewählt, um der AfD „die parlamentarische Teilhabe“ zu gewähren, die „jeder Fraktion zugebilligt werden muss“ (msn.com). Das Recht der AfD, einen Vizepräsidenten zu stellen, ist aber keine Zubilligungsfrage. Die AfD hat nur das Recht, einen Kandidaten zu benennen. Gewählt wird, wer die Mehrheit bekommt. Höcke ist mit seinen Kandidaten immer gescheitert.

Deshalb hatte Höcke schon seit geraumer Zeit zur Erpressung gegriffen. Solange seine Partei keinen Landtagsvize bekam, schickte er auch keine AfD-Vertreter in den Richterwahlausschuss. Der Ausschuss besetzt Richterstellen und muss im Gegensatz zum Landtagspräsidium Mitglieder aller Fraktionen umfassen. Die AfD hat den Ausschuss und damit die Justiz lahmgelegt, um einen Landtagsposten zu erzwingen, der ihr nicht einfach als Anspruch zusteht, sondern durch eine demokratische Mehrheit erworben werden muss. Höcke hat den Rechtsstaat sabotiert. Er handelte illegal. Sein Erpressungsmanöver wäre ein Fall für das Verfassungsgericht. Den großen Worten gegen die AfD, die Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow nach seinem Amtseid noch fand, folgte seine Stimme für eben diese Partei.

Was wird nun? Zum entspannten Verhältnis zwischen Rot-Rot-Grün und der CDU als „konstruktiver Opposition“ beitragen soll die Vereinbarung über einen „Stabilitätsmechanismus“, den führende Vertreter von CDU, Linkspartei, SPD und Grünen am Morgen vor der Landtagssitzung unterzeichneten – für die CDU Fraktionschef Voigt und Parlamentsgeschäftsführer Andreas Bühl. Die Unterzeichner des Drei-Seiten-Papiers versprechen sich, Kompromisse im Landtag „nur untereinander zu suchen“ – sprich: vor allem ohne die AfD. Und jetzt das!

Vielleicht sollte man sich erneut in Erinnerung rufen, warum essentielle Teilhaberechte nicht durch demokratische Bewährung, sondern durch Wahl errungen werden. Es sind nämlich nicht die Konkurrenten, die über die Gewährung entscheiden, sondern die Wähler/-innen an der Wahlurne. Die so Gewählten haben – demokratisch betrachtet – gar nicht die Wahl, ob sie diese Rechte der AfD zugestehen. Sie haben nur die Wahl, ob sie sich dem Gedanken der selbst gesetzten Regeln verweigern.

Wenn die Demokratinnen und Demokraten sich von den Demokratieverächtern mit den Mitteln der Verfassung erpressen lassen, wie soll man dann von Menschen, die keine Berufspolitiker sind, noch erwarten können, dass sie den Angriffen auf Freiheit, Demokratie und Solidarität noch mutig und entschlossen entgegentreten?

 

 

 

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