Nichts sei so dauerhaft wie ein Provisorium, lautet ein Zitat, das dem amerikanischen Schriftsteller Henry Miller zugeschrieben wird. Der sogenannte Solidaritätszuschlag, den deutsche Steuerzahler zu bezahlen haben, wurde 1991 zunächst für ein Jahr eingeführt. Neben den finanziellen Lasten der Wiedervereinigung sollte die Abgabe nicht zuletzt auch den ersten Irakkrieg finanzieren, an dem sich Deutschland zwar nicht militärisch beteiligte, für den es aber doch bezahlte. 1995 wurde aus dem Provisorium endgültig eine längerfristige Einrichtung. Seither zahlen Arbeitnehmer und Unternehmen 5,5 Prozent der Einkommens- beziehungsweise Körperschaftssteuer – zur Finanzierung der Kosten der deutschen Einheit, wie es heißt.

Im vergangenen Jahr brachte der „Soli“ dem Staat fast 19 Milliarden Euro ein; gegenüber 2003 ist dies ein Anstieg von knapp 9 Milliarden. Würde Finanzminister Scholz’ Vorschlag umgesetzt, dürften immer noch Einnahmen von etwa 9 Milliarden bleiben. Für die Regierung wäre der Plan des Finanzministers attraktiv, könnte sie doch eine große Mehrheit der Steuerzahler spürbar entlasten, dabei aber einen verhältnismäßig großen Teil der derzeitigen Einnahmen weiterhin kassieren. Der Soli-Zuschlag beträgt 5,5 Prozent der Körperschaft- oder Einkommensteuer. Neben Arbeitnehmern zahlen auch Gewerbetreibende wie zum Beispiel selbstständige Handwerker die Abgabe.

Für 90 Prozent der heutigen Soli-Zahler soll die Abgabe komplett wegfallen. 3,5 Prozent von ihnen – die Topverdiener – sollen ihn in der vollen Höhe von 5,5 Prozent der Körperschaft- oder Einkommensteuer zahlen. Für alle dazwischen soll der Steuersatz schrittweise ansteigen. Damit würden 96,5 Prozent aller Steuerzahler (stern.de) besser gestellt als heute.

Es kommt nicht oft vor, dass der Staat sich von liebgewonnenen Einnahmequellen trennt – obwohl er das hin und wieder durchaus tun sollte, vor allem, wenn der ursprüngliche Zweck für eine Steuer oder Abgabe entfallen ist. Der Soli ist ein Paradebeispiel für einen solchen Fall. Erhoben wird er seit 1995, er sollte die Kosten der Wiedervereinigung finanzieren. Inzwischen ist das Verhältnis der Soli-Einnahmen zu den Mitteln, die für den Aufbau Ost verwendet wurden, aber in ein groteskes Missverhältnis geraten. Der Solidaritätszuschlag ist nichts weiter als eine weitere Einnahmequelle für den Bund. Insofern ist es lobenswert, dass Scholz den Zuschlag zumindest teilweise abschaffen will.

Bleibt die Sache mit den bröckelnden Brücken und den Funklöchern. Existieren die, weil nicht genug Geld da war? Nach einem Jahrzehnt Wirtschaftsboom und immer neuen Steuerrekorden? Da kommt man ins Grübeln.

Kurz gesagt: der Aufschwung wurde nicht klug genug genutzt. Es wurde zu wenig investiert und zu viel konsumiert. Die Investitionsvorhaben waren nicht langfristig genug konzipiert, um die Unternehmen zum nachhaltigen Kapazitätsaufbau zu bewegen. Sozialwohnungen wurden aufgegeben, die Grunderwerbsteuer zu Lasten der Häuslebauer erhöht und das Liegenlassen von Grundstücken durch Spekulanten nicht bestraft. Die Autoindustrie wurde geschont, die Bahn vernachlässigt. Viele Gemeinden sind immer noch überschuldet und können deshalb nicht investieren, Lehrer werden im Sommer entlassen, der Netzausbau hinkt hinterher, eine effiziente Bepreisung von CO2 gibt es nicht, stattdessen viele teure Einzelmaßnahmen für mehr Klimaschutz. Milliarden sind dagegen in die Mütterrente geflossen, in die Rente mit 63 und nun, ganz neu, in die Haltelinien für die Rentenversicherung.

Einen Großteil der Einnahmen verwendet der Staat längst für andere Zwecke – und will das auch weiterhin tun.

Das Prinzip ist nicht neu, aber dennoch falsch: Von einmal erschlossenen Einnahmequellen trennt sich der Fiskus oft auch dann nicht, wenn sich ihre Begründung überholt hat. Doch genau mit dieser Art von Querfinanzierung müsste eine klimafreundliche Steuerreform eigentlich Schluss machen.

FDP-Chef Christian Lindner droht mit einer Verfassungsklage: Sollte Scholz nicht ein konkreten Plan für einen vollständigen Abbau des Solis aufzeigen, „werden Tausende Steuerzahler und die FDP bis Karlsruhe klagen“ (handelsblatt.com).

Aus der Luft gegriffen sind die Drohungen nicht. Lindner beruft sich auf ein Gutachten, das der frühere Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier im Auftrag seiner Partei angefertigt hat.

Nach dessen Ansicht war der Soli für Ausnahmesituationen vorgesehen und daher vorübergehender Natur.

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