Es gehe um die „Zukunft des Föderalismus“, heißt es. Überraschend widersprechen alle 16 einer Verfassungsänderung. Im Streit um eine Grundgesetzänderung unter anderem für die Digitalisierung der Schulen aus Bundesmitteln streben die Länder ein Vermittlungsverfahren an. Alle 16 Bundesländer stimmten am Mittwoch dafür.
Es geht um die Ausstattung der Schulen mit W-LAN, Tablets oder Whiteboards. An Schulen, an denen schon so unterrichtet wird, kann man sehen, dass Lehrer und Schüler mit Tablets mit gemeinsam genutzten Programmen sich schnell Inhalte erarbeiten können, dabei diskutieren, klasseninterne Umfragen und spielerische Zugänge zum Stoff etwa per Quiz einbauen können – oder sich bei Kurvendiskussionen in Mathe nicht lange mit Rechenwegen aufhalten, sondern Ergebnisse diskutieren.
Nach dem Willen der Bundesregierung und des Bundestags sollten eigentlich durch eine Grundgesetzänderung und eine Bund-Länder-Vereinbarung Finanzmittel des Bundes in Milliardenhöhe für digitale Technik und Lerninhalte an Deutschlands Schulen fließen. Es geht um fünf Milliarden Euro in fünf Jahren. Die Länder sehen ihre in der Verfassung garantierte alleinige Zuständigkeit für die Bildungspolitik in Gefahr. Denn Schulpolitik ist Ländersache.
Der Länderwiderstand ist auf die bislang geplante Kostenaufteilung zurückzuführen. Beim Digitalpakt soll die Kostenaufteilung 90 zu 10 sein – 90 der Bund, 10 die Länder. Soweit so gut! Aber bei allen weiteren Dingen ist eine Kostenaufteilung von 50 zu 50 geplant. Dies betrifft unter anderem weiter geplante Bundesmittel für Wohnungsbau, die auch durch die Grundgesetzänderung ermöglicht werden sollen (heise.de).
Die Haushälter von Union und SPD hatten diesen Passus eingearbeitet, um zu verhindern, dass die Länder sich bei der Finanzierung bestimmter Projekte zu weit zurücklehnen und vor allem der Bund zahlt. Es gehe aber auch um grundsätzliche Fragen, inwieweit der Bund den Ländern hineinregieren dürfe und die bestehende föderale Struktur verwässert werde.
Bildungsministerin Anja Karliczek mahnte, der Digitalpakt dürfe wegen der Meinungsverschiedenheiten nicht als „Kollateralschaden“ auf der Strecke bleiben. Im Fernsehen (ard.de) sagte sie: „Wir wollen sicherstellen, dass das Geld auch in den Schulen ankommt und nicht woanders“. Deshalb sei das Geld vom Bund an eigene Investitionen der Länder gekoppelt. Allerdings sei sie durchaus bereit, über die genaue Aufteilung der Kosten noch einmal neu zu verhandeln, vor allem über die 50-50-Regelung.
In Regierungskreisen heißt es jetzt, der Digitalpakt und andere Projekte könnten sich um einige Monate verschieben und erst bis Ostern kommen.
Derzeit ist es laut Grundgesetz dem Bund verboten, Ländern unter anderem in Bildungsfragen finanziell zu helfen – das sogenannte Kooperationsverbot. Das sehen Gegner des Kooperationsverbots insbesondere deshalb kritisch, da die Bundesregierung dank sprudelnder Steuereinnahmen derzeit große finanzielle Spielräume besitzt, während die für Bildung zuständigen Länder zum Teil eher klamm sind. Im Koalitionsvertrag einigten sich CDU/CSU und SPD daher auf ein von den Sozialdemokraten schon lange gefordertes Ende des Kooperationsverbots, dem aber die Länder ebenfalls zustimmen müssen (t3n.de).
Der Branchenverband der Digitalwirtschaft, Bitkom, zeigte sich enttäuscht. Die Blockadehaltung der Bundesländer sei unverantwortlich gegenüber den künftigen Generationen. Gerade in der Bildungspolitik gelte es, die deutsche Kleinstaaterei zu überwinden. Das sehe übrigens auch eine große Mehrheit der Bundesbürger so, die in der Bildungspolitik lieber den Bund statt der Länder in der Verantwortung sähen.
Die Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Wichtig ist eine breite pädagogische Diskussion darüber, wie an den Schulen mit digitalen Medien gearbeitet werden soll. Dabei eröffnen sich neue Möglichkeiten, um vom Frontalunterricht wegzukommen, gemeinsames Lernen voranzubringen, etwa um kritisch mit Information im Netz umzugehen. Auch können digitale Medien eingesetzt werden, um Schüler mit einer Beeinträchtigung stärker in den Unterricht einzubeziehen und individuell zu fördern.