Ministerialstuben in Bundesländern, noble Lounges in Brüssel und klimatisierte Büros des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Berlin. Von dort erging jüngst, adressiert an die Forscher der Republik, ein „Strategie“ genanntes Open-Access-Reglement. Das Papier war flankiert von den üblichen Taktiken bestellter Gutachten und konsensfähig gemacht von den durchweg parteiisch besetzten Podien auf den üblichen Urheberrechtskonferenzen und Open-Access-T-Shirt-Wochen – finanziert, natürlich, von niemandem.

Niemand hat die Absicht, Forscher grundgesetzwidrig zu einer Open-Access-Publikation zu zwingen. … ?

Die „Strategie“, wenn man sie einmal so nennen will, ist sehr einfach. Statt die Vielzahl von Publikationsformen und die in Urheberrecht und Grundgesetz Artikel 5 Absatz 3 verankerten Rechte von Lehrern und Forschern zu pflegen, mindestens aber zu achten, prätendiert das Ministerium, die Weisheit über die Zukunft des Publikationswesens mit Löffeln gegessen zu haben. Es schreibt für Publikationen, die aus BMBF-geförderten Forschungen hervorgehen, eine zwangsweise Open-Access-Veröffentlichung vor. So und nicht anders!

Die barock-absolutistische Mischung von Arroganz und Besserwisserei, mit der das Papier verfasst ist, hat Züge des Despotischen. Behauptet wird zunächst, das Ministerium folge dem einhelligen Wunsch „der Wissenschaft“, ohne dass dafür irgendwelche „belastbaren“ Daten vorlägen. Die abgehobene Führungsetage des BMBF versteht sich schon lange als Repräsentant der zugleich von ihm finanziell abhängigen und undurchdringlich mit ihm verwobenen großen Wissenschaftsorganisiationen. Wäre in unserem demokratischen Staatswesen alles in Ordnung, müssten Ministerien die Steuerungsbedürfnisse und Spezialinteressen großer Institutionen eher eingrenzen, als sich als deren Agenten am Kabinettstisch zu gerieren. Das Gegenteil ist der Fall!

Kühn behauptet man, dass sich das Reglement des BMBF keineswegs über geltendes Recht und Grundgesetz hinwegsetze. Schließlich stehe jedem frei, auf die Mittel des BMBF zu verzichten. Statuiert wird, mit einem beträchtlichen Maß an Heuchelei, es handle sich bei den BMBF-Förderangeboten um fair auszuhandelnde Verträge unter gleichberechtigten Partnern. Angesichts der nahezu vollständigen Drittmittelabhängigkeit der Forscher an Universitäten und der nivellierten Open-Access-„Strategien“ der großen Wissenschaftsförderinstitutionen ist das ein schlechter Witz. In Wahrheit tritt ein vor Struktur- und Finanzmacht strotzendes Fördermonopol einem durch und durch abhängig gemachten Wissenschaftler gegenüber und greift rücksichtslos in dessen verbürgte Grundrechte ein. Die Souveränität eines wissenschaftlichen Autors, über den Ort seiner Publikation autonom zu entscheiden, ist aber keine Marginalie. Sie folgt als Kernrecht aus der Freiheit von Forschung und Lehre und darf niemals von wissenschaftsexternen Interessen abhängig gemacht werden.

Nähme der deutsche Gesetzgeber seine Rolle im Staat wahr, dann dächten demokratische Abgeordnete nicht über Einschränkungen des Urheberrechts nach, sondern darüber, wie zu verhindern ist, dass Wissenschaftler auf eine derart anmaßende Weise von Institutionen gegängelt werden, die einmal zur Förderung individueller Forschung eingerichtet wurden, mittlerweile aber immer mehr zu Anstalten von Forschungssteuerung heruntergekommen sind.

Man meint das Zentralkomitee der SED zu hören, wenn die kühne These in den Raum gestellt wird, durch Open Access vermögen „die Wissenschaften“ „rasanter voranschreiten als je zuvor“. Und dann kommt, natürlich, auch die Einschärfung des Zwangs Open-Access-Politik: „Was allerdings gar nicht geht, ist eine Verweigerungshaltung gegenüber präsenten Entwicklungen.“

Wenn man das alles so liest, wünscht man sich doch kenntnisreiche Berater für die Ministerin ins BMBF. Jemanden, der ihr den einfachen Unterschied zwischen Patent- und Urheberrecht erläutert; der ihr geduldig darlegt, worin die vom Grundgesetz geschützte Differenz zwischen freier Forschung und Auftragsarbeiten liegt. Und, vor allem, was ein staatlich verbrämter Übergriff in verbürgte Grundrechte ist: nämlich ein Fall für den Verfassungsschutz.

Warum will im BMBF eigentlich niemand mehr zuhören? Der ohne Not veranstaltete Open-Access-Zirkus arbeitet nur den großen internationalen Oligopolverlagen zu.

Jutta Ditfurth sagte einmal, aus den deutschen Parlamenten sei noch nie etwas Gutes für die Bevölkerung gekommen. Ich kann dem nicht widersprechen. Bei den deutschen Ministerien ist es leider genauso.

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