Im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung erwägt Bundesfinanzminister Schäuble eine Obergrenze für Bargeldzahlungen. Hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit hat unter anderen der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, große Bedenken.

Der Staatsrechtler Papier hält Beschränkungen von Bargeldzahlungen für verfassungswidrig. „Dies wären nicht gerechtfertigte Eingriffe in Freiheitsrechte, nämlich in die Vertragsfreiheit und Privatautonomie“, sagte dieser gegenüber der Frankfurter Allgemeine Zeitung. Das Bundesverfassungsgericht habe immer wieder betont, „dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf“.

Die Bundesregierung erwägt, wie andere europäische Länder, eine Obergrenze für Bargeldzahlungen einzuführen. Im Gespräch ist ein Limit von 5.000 Euro. Befürworter erhoffen sich, auf diese Weise Terrorfinanzierung, Geldwäsche und Schwarzarbeit eindämmen zu können.

Der SPD-Finanzexperte Carsten Schneider verteidigte das Vorhaben. In der Bundesrepublik würden pro Jahr um die 60 Milliarden Euro gewaschen und nur ein Prozent der kriminellen Gelder werde eingezogen. Die könne der Staat nicht akzeptieren, so Schneider. Deutschland sei inzwischen ein „Eldorado“ für Geldwäsche. Neben einer Bargeld-Obergrenze von 5.000 Euro müsse auch der 500-Euro-Schein abgeschafft werden. Dies sei das Zahlungsmittel bei Schwarzgeldgeschäften im großen Stil.

Papier kritisiert hieran: Eine gesetzliche Bargeldobergrenze und der Zwang, auf elektronische Zahlungsmittel zurückzugreifen, bedeuteten einen „kräftigen Schritt hin zur weiteren Reglementierung, Erfassung und verdachtslosen Registrierung“. Auch fordere das Grundgesetz, dass diese Maßnahme zum Schutz des Gemeinwohls wirklich geeignet und erforderlich ist, was vorliegend nicht nachgewiesen sei.

Der ALFA-Europaabgeordnete Hans-Olaf Henkel sieht die von der Bundesregierung geplante Einführung einer Bargeldobergrenze als Vorstufe für die Abschaffung des Bargelds. Die Obergrenze sei der „Einstieg in einen totalen finanztechnischen Überwachungsstaat“.

Henkel sagt, die Europäischen Zentralbank (EZB) versuche seit geraumer Zeit, mit Nullzinsen „und demnächst vermutlich mit Negativzinsen“ die Konjunktur in der Euro-Zone anzukurbeln. „Kein Bürger kann solchen Negativzinsen entgehen, wenn es kein Bargeld mehr gibt. Er muss den Banken dann Zinsen für sein Geld zahlen, dass er dort hat. Will sagen: Sein Geld wird täglich weniger“. Die einzige Möglichkeit, sein Geld dieser „Enteignung“ zu entziehen, sei das Bargeld, das der Bürger vom Konto abheben könne.

Die wollen die Negativzinsen vorbereiten und dem Bürger jede Möglichkeit nehmen, sich diesem Zugriff zu entziehen“, sagte Henkel. Im Übrigen könnten die Negativzinsen auch als Gebühr getarnt werden, wird weiter zitiert in DIE WELT. „Dann erheben die Banken Gebühren dafür, dass sie unser Geld verwalten.“ Wenn das Bargeld verschwinde, werde der Staat anschließend auch den Besitz von Gold regulieren oder gar verbieten, weil dieses sich vermutlich rasch als Ersatzwährung herausbilden könne.

Auch der Deutsche Richterbund hatte sich skeptisch gezeigt. Es sei relativ einfach, Geldflüsse zu verschleiern und Geldwäsche zu betreiben, sagte kürzlich dessen Präsidiumsmitglied Peter Schneiderhan gegenüber der Frankfurter Allgemeine Zeitung. Dies geschehe durch Überweisungsketten und durch die Nutzung von Konten, die unter Verwendung einer falscher Identität eröffnet worden seien. „Die Abschaffung von Bargeld würde daher Terrorismusfinanzierung oder Geldwäsche nicht verhindern, sondern nur auf elektronische Zahlungswege verlagern.“

Punktum! Nach einer „Eingewöhnungsphase“ werden die Negativzinsen kommen und das Bargeld verschwinden. Um die Zinsen – die das Ersparte aufzehren – zu vermeiden, muss der Bürger das Geld bar abheben, was dann aber nicht mehr möglich ist. Um uns den ganzen „Zinsstress“ zu ersparen, werden die Kreditinstitute einen „Service“ anbieten, bei welchem sie die Bereitstellungszinsen „bequem von unserem Konto abbuchen“.

Total Control!

 

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