Die Verbalattacken und Provokationen gegen Abgeordnete durch Gäste der AfD-Parlamentarier im Bundestag am Mittwoch sollen nicht ohne Folgen bleiben: Das Parlament prüft rechtliche Schritte gegen die Beteiligten, sowie mögliche Änderungen der parlamentarischen Abläufe.

Gesprochen wurde u.a. über eine mögliche Anwendung des Paragrafen 106 des Strafgesetzbuchs, der die Nötigung von Mitgliedern eines Verfassungsorgans oder den Versuch dazu mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen von bis zu zehn Jahren bedroht. Die Rechtsvorschrift bezieht sich ausdrücklich auch auf die Bedrohung einzelner Parlamentarier.

Im Reichstag bedrängt eine Frau Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) , filmt und beschimpft ihn, bis er sich in einen Fahrstuhl retten kann. Auf anderen Videos ziehen Männer johlend und pöbelnd durch den Bundestag. Die Aufnahmen entstanden, während das Parlament über das neue Infektionsschutzgesetz diskutierte. Das soll jetzt Folgen haben. Unmöglich, und doch geschehen!

Wie sind die Besuchsregeln?

Die Hausordnung des Bundestags hat die Sechs-Personen-Regel: Ihr zufolge können Abgeordnete jeweils sechs unangemeldete Personen mit ins Haus nehmen, ohne dass deren Personalien erfasst werden. Normalerweise muss jeder Gast angemeldet werden. Die Bundestagspolizei überprüft dann, ob gegen die Person etwas vorliegt, bevor Zutritt gewährt wird. Diese 6-Personen-Regel war für den Tag der Debatte um das Infektionsschutzgesetz allerdings außer Kraft gesetzt. Alle Besucher mussten angemeldet werden (waz.de).

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) betrachtet das Bedrängen von Bundestagsabgeordneten durch Besucher/-innen am Rande der Debatte über das Infektionsschutzgesetz am Mittwoch (18.11.2020) als Nötigung. Er fordert Konsequenzen für die daran beteiligten Abgeordneten. „Ich gehe davon aus, dass dieser Fall nicht nur im Ältestenrat behandelt wird“, sagte der FDP-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „Es müssen auch empfindliche Sanktionen für die beteiligten Abgeordneten erwogen werden“ (fr.de).

Erneut wird klar: Die AfD akzeptiert nicht die parlamentarischen Regeln. Für unsere parlamentarische Demokratie haben diese Leute nur Verachtung übrig.

Wenn sich eine Partei immer weiter radikalisiert, dann steht am Ende auch die Möglichkeit eines Parteiverbots. Das ist möglich in einer wehrhaften Demokratie“ (Georg Maier, thüringischer Innenminister, zdf.de).

Eine erneute Verbotsdebatte ist nicht zielführend, zumal wohl wenig fruchtbar. Eine leere Worthülse …

Aber: „Die gesamte Aktion hat gezeigt, dass es eine enge Vernetzung gibt zwischen den Demonstranten auf der Straße, den AfD-Abgeordneten im Plenarsaal und den Störern im Reichstag“ (Alexander Dobrindt (CSU)) .

Auch diese Erkenntnis ist nicht neu, trifft den Nagel aber auf den Kopf.

Hieran muss man arbeiten. Es gilt, die Vernetzung mit Argumenten aufzulösen.

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