Neu ist die Idee nicht. Bereits vor zehn Jahren wurden ähnliche Konzepte ventiliert. Doch öffentlichkeitswirksame Affären wie etwa die aus einer panamaischen Kanzlei entwichenen Unterlagen über Briefkastenfirmen („Panama-Papers“) machen Druck.
Sparsamkeit wird meldepflichtig. Die an Spar-Konstruktionen beteiligten Berufsträger sollen nach dem Willen der Länder künftig anzeigen, wenn sie ihren Mandanten ausgefeilte Möglichkeiten eröffnen, die Steuerschuld zu drücken.
Das einzige was helfe, sei maximale Transparenz von Anfang an. Verpflichtet werden „Promotoren“ – das sind „Personen oder Unternehmen, die Steuergestaltungen am Markt gegen Entgelt anbieten und vertreiben“, beispielsweise Finanzdienstleister. Der Steuerzahler selbst soll dagegen nur anzeigen, was er selbst entwickelt hat – das kann Fälle betreffen, in denen ein Sparmodell in der Abteilung eines Unternehmens ersonnen wurde.
Der Bundestag billigte im April 2017 zwei Gesetze, mit denen die Koalition auf die Veröffentlichungen der Panama Papers sowie die Berichte über exzessive Steuergestaltungen von Konzernen reagiert. Im April vergangenen Jahres hatte ein internationales Journalisten-Netzwerk, zu dem die Süddeutsche Zeitung gehört, offengelegt, wie anerkannte Politiker, Unternehmer und Funktionäre eine Kanzlei in Panama nutzten, um ihr Vermögen in Briefkastenfirmen zu verstecken.
Das „Panama-Gesetz“ schreibt Banken ab 2018 vor, dass sie dem Fiskus melden müssen, wenn sie mithelfen, solche Steuersparmodelle zu entwickeln und zu nutzen. Zugleich werden sie verpflichtet, die wirtschaftlich Berechtigten von komplizierten Firmenkonstruktionen anzugeben. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geldstrafen zwischen 25.000,– und 50.000,– Euro.
SPD und Grünen gehen die Regeln nicht weit genug. SPD-Fraktionsvize Schneider warf dem Koalitionspartner von CDU/CSU vor, die tatsächlichen Erfinder der Steuerkonstruktionen zu verschonen. Man habe sich gewünscht, auch Berater und Rechtsanwälte zu verpflichten, anzuzeigen, wenn sie Steuergestaltungsmodelle entwickeln. Das sei nicht möglich gewesen, weil sich die Union schützend vor die freien Berufe gestellt habe. Das Gesetz sei nur ein erster Schritt zur Bekämpfung von Briefkastenfirmen.
Empörung provozierten die Überlegungen der Politik bei Steuerberatern und Wirtschaftsanwälten. Man sei nicht die Reparaturabteilung des Gesetzgebers, so der Deutsche Steuerberaterverband (DStV). Der Gesetzgeber dürfe nicht mit Hebesätzen Steuerwettbewerb zwischen den Gemeinden anheizen und das Ausnutzen dieses Wettbewerbs anzeigepflichtig machen. Wenn solche Überlegungen Gesetz würden, sei das der Beginn des Endes des Anwaltsgeheimnisses, konterte der Deutsche Anwaltsverein (DAV).
Ein anderer großer Steuerskandal treibt neben den Panama-Papers die Debatte um Transparenz voran: „Cum-Ex“, komplizierte Aktiengeschäfte, mit denen Steuertrickser Milliarden gespart haben sollen. Diese gebe es, aber über 99,9 Prozent der Steuerpflichtigen und Steuerberater seien nicht in solche Steuersparmodelle eingebunden, räumt man ein. Zudem sei es Pflicht der Berater, ihren Mandanten die beste legale Lösung aufzuzeigen. Sonst würden ihnen Haftung und im schlimmsten Falle berufsrechtliche Konsequenzen drohen.
Steuerberater fordern präzise Regeln. Der Gesetzgeber dürfe die Festlegung nicht der Interpretationsphantasie der Finanzverwaltung überlassen. Steuerrecht ist verzwickt, das zeigt der vergebliche Versuch des Gesetzgebers, „Cum-Ex“ in den Griff zu bekommen. Ein erster Versuch im Jahr 2007 hatte die Geschäfte erst noch beschleunigt. Motto: Was der Gesetzgeber nicht eindeutig untersagt, ist dann erst recht erlaubt!
Die Gefahr, dass ein Nichtverbot des Modells die Trickserei anheizt, liegt in der Anzeigepflicht: Auf eine Meldung müssen die Finanzbehörden reagieren. Das ist dann wie ein Zertifikat. Man kann nicht davon ausgehen, dass die Behörden alle Konstellationen kennen.
Alles in allem: Es kann nicht funktionieren! Neben der oben erwähnten Verschwiegenheitsverpflichtung der Berater, welche verletzt würde, was unter Umständen zu Haftungsfällen derer führt, können die Finanzministerien nicht ernsthaft erwarten, durch eine Meldepflicht der Berater abschließende Kenntnis von sämtlichen Steuersparmodellen zu bekommen. Grob übertrieben: Wer Steuern hinterziehen möchte, wird dies nicht den Behörden melden. Es wird „undercover“ weitergehen. Wird einem Modell durch die Finanzverwaltung eine Absage erteilt, wird man auf andere ausweichen – und der Fiskus wird vielen Modellen, die das Steueraufkommen mindern, nicht freudestrahlend eine Zusage erteilen. Es werden große Firmen, Konzerne, sein, um deren Steuersparmodelle es geht, nicht die von „Krethi und Plethi“.
Ein Schritt weiter zum Überwachungsstaat und seinen „gläsernen Bürgern“.