Fast zehn Jahre lang war er ein Phantom. Im Dezember 2001, zwei Monate nach den Terroranschlägen vom 11. September in den USA, war Osama Bin Laden, Gründer und Chef der Terrororganisation al-Qaida, entkommen, nachdem westliche Truppen sein Hauptquartier im afghanischen Tora Bora eingekesselt hatten. Die Region liegt in den Bergen nahe Pakistan, und die Vermutung lag nahe, dass er in dieser unübersichtlichen Region über die unbewachte Grenze ins Nachbarland geflüchtet war. Manche vermuteten ihn in den Stammesgebieten (zeit.de), in denen der pakistanische Staat keine Kontrolle hatte. Andere hielten es für wahrscheinlicher, dass er in der Millionenmetropole Karatschi untergetaucht war. 

Am Abend des 1. Mai 2011, um 23.35 Uhr Ortszeit in Washington (welt.de), trat der damalige US-Präsident Barack Obama im Weißen Haus vor die Kameras. Guten Abend, heute Abend kann ich dem amerikanischen Volk und der Welt berichten, dass die Vereinigten Staaten eine Operation ausgeführt haben, bei der Osama Bin Laden getötet wurde, der Anführer von al-Qaida und ein Terrorist, der verantwortlich ist für die Ermordung von Tausenden unschuldiger Männer, Frauen und Kinder“. 

Demnach begaben sich vier US-Hubschrauber in das Zielgebiet. Zwei Maschinen mit jeweils etwa zwölf Elitesoldaten griffen an. Einer ihrer beiden Hubschrauber sackte beim Landeanflug durch und schlug so hart auf, dass er beschädigt wurde. Dann sprengten die Kommandos sich den Zugang zum Grundstück frei und stürmten das Haus. Osama habe ein Gewehr und eine Pistole in seinem Zimmer gehabt und sei erschossen worden, als er danach griff. Das Ziel sei eigentlich gewesen, ihn lebend gefangen zu nehmen, aber die Eigensicherung der US-Soldaten habe Vorrang gehabt.

Es gibt mehrere Versionen der „Liquidierung“ Osama Bin Ladens. Welt.de zählt sieben.

Die Frage ist, welche wahr ist, wenn überhaupt eine zutrifft.

Was paradox klingt, ist in Wirklichkeit ein Phänomen, das einem bei zahlreichen aufsehenerregenden Ereignissen der jüngeren Zeitgeschichte begegnet: Es gibt nicht zu wenig Informationen, sondern zu viele – und das Problem ist, Wahres von Erfundenem zu trennen.

Seit der Tötung bin Ladens durch US-Spezialkräfte in Pakistan am 2. Mai 2011 wird al-Qaida von Aiman al-Sawahiri geführt. Der wenig charismatische Ägypter, der zuvor als Ideologe der Gruppe galt, ist seitdem nicht groß in Erscheinung getreten. Vermutet wird er in der Grenzregion zwischen Pakistan und Afghanistan. Immer wieder gibt es Gerüchte, dass al-Sawahiri längst tot sei.

Doch auch wenn al-Sawahiri selbst noch am Leben sein sollte: Er ist ein alter und vermutlich kranker Mann, der nicht das Charisma und die Anziehungskraft seines Vorgängers bin Laden hat.

Die Welt ist ohne Bin Laden sehr wahrscheinlich ein besserer Ort als mit ihm (SPON). Aber der Glaube täuscht, Terror und Feindschaft ließen sich besiegen, indem man die Anführer umbringt.

Das wegweisende Urteil setzt die Politik beim Klimaschutz unter Druck. Das Bundesverfassungsgericht entschied am Donnerstag, dass die Bundesregierung das Klimaschutzgesetz nachbessern muss, um die Freiheitsrechte jüngerer Generationen zu schützen. Union und SPD gaben sich umgehend gegenseitig die Schuld für die Versäumnisse, kündigten aber eine rasche Reaktion an. Vor allem Klimaschützer sehen sich in ihrer Kritik an der Regierung bestätigt.

Das Klimaschutzgesetz wurde Ende 2019 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Es legt für die Jahre bis 2030 für einzelne Bereiche wie Verkehr, Landwirtschaft oder Gebäude fest, wie viel Treibhausgase sie in welchem Jahr ausstoßen dürfen. Das soll dazu beitragen, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad und möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, um die Folgen des Klimawandels so gering wie möglich zu halten.

Die Karlsruher Richter verpflichteten den Gesetzgeber, bis Ende 2022 die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 genauer zu regeln. Damit waren Verfassungsbeschwerden mehrerer Klimaschützer zum Teil erfolgreich (Az.: u.a. 1 BvR 2656/18). Die teils noch sehr jungen Leute seien durch Regelungen in dem Gesetz in ihren Freiheitsrechten verletzt, erklärten die Richter. „Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030“ (focus,de).

Einen Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur wie geplant auf deutlich unter 2 Grad und möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, sei dann nur mit immer dringenderen und kurzfristigeren Maßnahmen machbar. „Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind“, heißt es in der Erklärung. Zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit hätte der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen müssen, „um diese hohen Lasten abzumildern“ (taz.de).

Klimaschutz ist somit auch eine Frage der Generationengerechtigkeit. 

Um das (Ziel) zu erreichen, müssen die nach 2030 noch erforderlichen Minderungen dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden (zdf.de). Daher muss der Gesetzgeber nun bis Ende 2022 die Reduktionsziele für Treibhausgas-Emissionen für die Zeit nach 2030 näher regeln.

In der Europäischen Union laufen auch Verfahren zum Thema Klimaschutz vor den obersten Gerichten in Belgien und Frankreich, in Italien wird laut Winter eine Klage vorbereitet. Auch in den Vereinigten Staaten sind Verfahren anhängig. Im bislang größten Fall kamen drei Richter am Bundesgericht von Oregon indes zu einem 2:1-Urteil, dass Entscheidungen zu Maßnahmen gegen den Klimawandel eine Angelegenheit der Politik seien und nicht der Justiz.

Die politischen Folgen des Urteils sind vielschichtig. Fraglich scheint es, ob die schwarz-rote Koalition noch eine Reform des Gesetzes hinbekommt. Wahrscheinlicher ist, dass eine neue Bundesregierung die Reform anpacken muss. 

Das Gericht stellte fest, dass sich aus dem Grundgesetz – vor allem aus dem Staatsziel Umweltschutz in Artikel 20a – auch eine Pflicht zum Klimaschutz ergibt. Der Staat dürfe der Erderwärmung nicht einfach zusehen und auf Anpassungsmaßnahmen wie Deichbauten vertrauen. Ziel müsse vielmehr die Klimaneutralität Deutschlands sein.