Das ungarische Gesetz, das den Umgang mit aus dem Ausland finanzierten Nichtregierungsorganisationen regelt, verstößt gegen EU-Recht. Das haben die Richter des Europäischen Gerichtshofs entschieden (Rechtssache: C-78/18).

Um unter das NGO-Gesetz zu fallen, muss eine Organisation mehr als 7,2 Millionen Forint (etwa 20.500 Euro) im Jahr aus dem Ausland erhalten. Zudem müssen sie bei der Registrierung die Anzahl der Spender angeben, deren Unterstützung 500.000 Forint (etwa 1.500 Euro) übersteigt.

Das Gesetz wurde 2017 von der Regierungsmehrheit des rechtsnationalen Ministerpräsidenten Viktor Orbán verabschiedet. Es sieht vor, dass sich NGOs, die Spenden aus dem Ausland erhalten, ab einem bestimmten Schwellenwert bei den ungarischen Behörden registrieren lassen müssen. Die Informationen werden online veröffentlicht. Zudem müssen die NGOs auf ihrer Webseite und in anderen Veröffentlichungen angeben, sie seien eine aus dem Ausland unterstützte Organisation.

Der Konflikt um das NGO-Gesetz ist nicht der einzige Streit zwischen Brüssel und Budapest. Die EU-Kommission klagte in den vergangenen Jahren mehrfach gegen Ungarn vor dem höchsten EU-Gericht. Häufig ging es um die ungarische Asyl- und Migrationspolitik. Zuletzt befand der EuGH Mitte Mai, die ungarischen Transitlager für Asylbewerber verstießen gegen EU-Recht.

Kritiker sehen das Gesetz als speziell zugeschnitten auf den US-Investor und Großspender Georg Soros (sueddeutsche.de). Orbán führt seit Jahren Kampagnen gegen den aus Ungarn stammenden Holocaust-Überlebenden. Dabei hetzt er auch mit antisemitischen Stereotypen. Die EU-Kommission hatte ein Verfahren gegen Ungarn eingeleitet, da die Regeln diskriminierend seine und betroffene Organisationen aber auch die Spender ungerechtfertigt einschränkten.

Die Luxemburger Richter gaben der EU-Kommission nun Recht. Die Regeln des Gesetzes seien diskriminierend und schränkten die betroffenen Organisationen, aber auch die Spender ungerechtfertigt ein. Dies verstoße unter anderem gegen den Grundsatz des freien Kapitalverkehrs. Ebenso verletze es unter anderem das Recht auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten.

Die EU-Kommission, die in der Staatengemeinschaft die Einhaltung von EU-Recht überwacht, leitete wegen des Gesetzes ein Verfahren gegen Ungarn ein. Als Budapest nicht einlenkte, klagte die Behörde vor dem EuGH (saarbruecker-zeitung.de).

Die ungarische Regierung versucht, kritische Stimmen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) im Land massiv einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen. NGOs, darunter auch die ungarische Amnesty-Sektion, sind immer wieder Schikanen und Diffamierungen durch Regierungsvertreter und regierungsnahe Medien ausgesetzt. Zudem wurden mehrere NGO-Gesetze verabschiedet, die zivilgesellschaftliches Engagement behindern und kriminalisieren (amnesty.de).

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