Bundeskanzlerin Merkel hat bei ihren Verhandlungen zur besseren Steuerung der Migration von 14 Ländern Zusagen zur beschleunigten Rückführung von Migranten erhalten. Mit Griechenland und Spanien hat Merkel bereits weitergehende Rückübernahmevereinbarungen getroffen.
Von folgenden 14 Staaten gibt es einem Bericht zufolge „Zusagen auf politischer Ebene“, um eine „Rücküberstellung“ von bereits registrierten Flüchtlingen abzuschließen: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Polen, Portugal, Schweden, Tschechien, Ungarn sowie die baltischen Staaten. Nicht auf der Liste stehen Österreich und Italien.
Asylbewerber, die schon in anderen EU-Ländern registriert sind, will Merkel in speziellen „Ankerzentren“ unterbringen. Dies betrifft jene Migranten, die nicht unter einen grenznahen Rücknahmemechanismus fallen, wie ihn Merkel am Rande des Brüsseler EU-Gipfels mit Griechenland und Spanien vereinbart hat.
In diesen besonderen Aufnahmeeinrichtungen soll eine erweiterte und mit Sanktionen belegte Residenzpflicht gelten – die Betroffenen bekommen also Auflagen, die verhindern sollen, dass sie sich aus den Einrichtungen entfernen. Zudem soll eine Verteilung auf die Kommunen ausgeschlossen werden. Betroffen sind auch Migranten, die versuchen, offizielle Grenzkontrollen zu umgehen und über die „grüne Grenze“ nach Deutschland zu kommen.
Die Gruppe von Asylbewerbern, bei denen ein beschleunigtes Verfahren zur Anwendung kommt, soll um jene erweitert werden, die einen sogenannten „Eurodac-Eintrag“ haben, die also schon in einem anderen Staat registriert worden sind. Beschleunigtes Verfahren bedeutet eine Woche Asylverfahren und beschleunigtes Rechtsmittelverfahren.
Die Bundesregierung will zudem die Schleierfahndung in Grenznähe intensivieren und so die Zahl derer deutlich erhöhen, die anderswo registriert sind. Die Bundeskanzlerin hat die Koalitionspartner bereits in getrennten Telefonaten über die Verhandlungen informiert.
Die Rache der Kanzlerin betreffend den Schwesterparteien-Streit und Bundesinnenminister Seehofers Drohungen ist gelungen. Merkel will nach Angaben aus Diplomatenkreisen nun Horst Seehofer beauftragen, Abkommen mit den einzelnen Staaten auszuhandeln. Seehofer bringt dies in die schwierige Position, monatelang nun selbst jene Abkommen aushandeln zu müssen, die er als Bedingung für eine Beilegung des Streits mit Merkel genannt hatte.
Der Konsens auf dem EU-Gipfel zur Migrationspolitik hat Kanzlerin Merkel zunächst die Aussicht eröffnet, den Streit mit der CSU zu lösen. Doch wie nachhaltig können die „Schlussfolgerungen“, wie der Europäische Rat sein Papier überschrieben hat, die Migrationspolitik der EU tatsächlich prägen? Und wie steht es dabei um den völkerrechtlichen Rahmen und die Menschenrechte?
All die Themen, die in dem Papier genannt werden: Flüchtlingszentren innerhalb der EU, die sogenannten Ausschiffungsplattformen außerhalb, sowie der Schutz der EU-Außengrenzen sind keine wirklich neuen Themen.
Die Zusagen des Flüchtlingsabkommens von 2015 nicht eingehalten.
Und: Für Expertenkreise dient der Konsens von Brüssel dazu, das Augenmerk vom „Streit über die Verteilung der Flüchtlinge“ abzulenken, hin auf den Schutz der Außengrenzen – und das wäre mit einem Absenken humanitärer Standards verbunden, ohne dass es ein Völkerrechtsbruch bedeuten würde. Denn allein die Idee dieser Zentren außerhalb der EU und die Möglichkeit, Menschen, die man aus Seenot gerettet hat, dahin zu schaffen, ist schon eine erhebliche Verschärfung, die man weniger anhand von rechtlichen Standards, sondern eher anhand von Standards der Ethik und der Humanität prüfen sollte – und dabei dürfte das Urteil negativer ausfallen.
Im Zuge der Humanität, an alle beteiligten Regierungen: Nehmt Geld in die Hand, investiert es in den Herkunftsländern der Flüchtlinge. Beseitigt die Fluchtursachen, vermeidet Stellvertreterkriege.
Wir müssen vor Ort aufbauen helfen.
Niemand verlässt gerne seine Heimat!